Leipzig/Wilhelmshaven (19. 6. 2023) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die LNG-Anbindungsleitung in Wilhelmshaven. Mit der Klage möchte die DUH erreichen, dass die Genehmigung für den Transport von fossilem Erdgas auf zehn Jahre zeitlich begrenzt wird.
Die Umwelt- und Verbraucherschutz-Organisation fordert, dass die im Herbst auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes gebaute und erst Anfang dieses Jahres in Betrieb genommene Pipeline spätestens ab dem 1. Januar 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff oder dessen Derivaten betrieben werden darf. Sollte die Pipeline länger für den Transport von regasifiziertem Flüssigerdgas (LNG) oder andere fossile Energieträger genutzt werden können, wären die im Klimaschutzgesetz festgelegten Emissionsminderungs-Ziele nicht erreichbar. Beklagt ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen, das den Planfeststellungsbeschluss für die LNG-Anbindungsleitung von Wilhelmshaven nach Etzel erlassen hat.
Die Kapazität der Leitung übersteigt mit circa 22 Milliarden Kubikmetern übersteige deutlich die Kapazität des vor Hooksiel liegenden schwimmenden LNG-Terminals „Höegh Esperanza“ mit bis zu 7,5 Milliarden Kubikmetern. „Allein der Betrieb dieser einen Leitung würde über zehn Jahre 15 Prozent des für Deutschland überhaupt noch zur Verfügung stehenden Gesamt-CO2-Budgets für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels aufbrauchen“, so die DUH. Bekanntlich sollen in Wilhelmshaven noch zwei weitere LNG-Terminals entstehen, mit deren Hilfe der Ausfall der russischen Erdgaslieferungen per Pipeline ausgeglichen werden soll.