Gericht: Chloreinträge ins Wattenmeer von der „Höegh Esperanza“ rechtmäßig

LNG-Luftaufnahme
Die Verwendung von Chlor an Bord der FSRU „Höegh Esperanza“ ist rechtmäßig. Das Schiff (rechts) regasifiziert seit fast zwei Jahren am Wilhelmshavener LNG-Terminal Erdgas, das von Tankschiffen angeliefert wird. Archiv-Foto Scheer

Wilhelmshaven/Leipzig/Hooksiel (19. 12. 2024) – Der Einsatz von Chlor an Bord der vor Hooksiel liegenden „Höegh Esperanza“ ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig heute entschieden (Aktenzeichen BVerwG 7 A 14.23). Das Gericht hat damit die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die in den Biozid-Einträgen der „Floating Storage and Regasification Unit“ (FSRU) eine Gefahr für Flora und Fauna im Weltnaturerbe Wattenmeer sieht. Das Verfahren der Elektrochlorierung entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik, so die Richter. 

Klage der Deutschen Umwelthilfe abgewiesen

Die Rohrsysteme an Bord der FSRU werden in wärmeren Monaten mit Seewasser durchspült. Das Wasser erwärmt das minus 162 Grad kalte Flüssigerdgas (LNG), das dadurch regasifziert wird und ins Pipelinesystem eingespeist werden kann. Das im Seewasser enthaltene Salz (Natriumchlorid) wird im Verfahren der Elektrochlorierung mittels Elektrolyse gespalten, um so Chlor zu gewinnen. Die Elektrochlorierung sorgt dafür, dass sich in den Rohren keine Muscheln, Algen oder Seepocken festsetzen können. Mit dem Seewasser gelangen dann Chlorverbindungen in die Jade. 

Die Betriebserlaubnis samt Einleitungsgenehmigung für das LNG-Terminal Wilhelmshaven wurde Ende 2022 vor dem Hintergrund der Gasversorgungskrise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erteilt. Ohne ein effektives Antifouling-Verfahren sei der Betrieb einer FSRU nicht möglich, stellte das Gericht fest. Dem Anlagenbetreiber seien Grenzwerte unter anderem für den Chlorgehalt des in die Jade zurückzuführenden Abwassers vorgegeben worden.

Ultraschall muss sich erst noch bewähren

Die DUH hatte in ihrer Klage die Ansicht vertreten, dass die Elektrochlorierung nicht dem Stand der Technik entspreche. Stand der Technik sei vielmehr das biozidfreie Ultraschallverfahren, wie sie in der „Excelsior“ eingesetzt werden soll, einer FSRU, die ab dem ersten Quartal 2025 ebenfalls in Wilhelmshaven LNG regasifizieren soll.

Das BVerwG teilt die Ansicht nicht. Das Verfahren der Elektrochlorierung entspreche, anders als das Ultraschalverfahren, dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik. „Für die Annahme des Stands der Technik ist es erforderlich, dass die Eignung einer Maßnahme durch eine Bewährung in der Praxis oder auf andere Weise praktisch gesichert ist“, stellt das Gericht fest. Das sei beim Ultraschallverfahren (noch) nicht der Fall. 

Der bisherige Einsatz dieser Technik auf Seeschiffen genüge für die Annahme der praktischen Bewährung nicht, denn das Seewassersystem einer FSRU übersteige dasjenige eines herkömmlichen Schiffes in Komplexität und Volumen erheblich. Erkenntnisse über eine mögliche Bewährung der Technik könnten sich aus dem Einsatz an Bord der „Excelsior“ ergeben. 

Kläger sehen jetzt das Land in der Pflicht

Die Deutsche Umwelthilfe sieht nach dem Urteil die niedersächsische Landesregierung in der Pflicht. Sie solle mit Blick auf die Risiken für die Artenvielfalt und die Meeresumwelt den Biozideinsatz unverzüglich stoppen. 

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraemer wirft der bundeseigenen Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) als Betreiber des LNG-Terminals vor, das Wattenmeer als Müllhalde zu missbrauchen. Die behördlichen Messmethoden seien nur Augenwischerei. Mit ihnen ließen sich schädliche Auswirkungen auf das Meer nicht ausschließen. Die Landesregierung müsse jetzt die politische Verantwortung übernehmen und das Terminalschiff auf schonendere Alternativ-Techniken umrüsten lassen.