Hooksiel (22. 3. 2025) – Die Situation sieht gefährlich aus. Ein Mann spaziert mit einem Hund an der Leine über den Schulhof der Grundschule Hooksiel. Ein Schulkind läuft auf das Tier zu, will es wohl streicheln. Der Hund schnappt zu … und es tut weh.
Eine entsprechende Szene hat sich vor wenigen Tagen ereignet – und das wohl nicht zum ersten Mal. Besorgte Eltern stellen sich Fragen: Was hat der Mann auf dem Schulhof zu suchen? Darf der dort seinen Hund ausführen? Warum untersagt ihm die Schule das nicht?
Die Antwort dazu gibt auf Anfrage von „Hooksiel-Life“ Markus Gellert, der in der Gemeindeverwaltung für die Schulen zuständig ist. „Ja, der Mann darf den Weg quer über den Schulhof nehmen.“ Warum? „Weil dort ein öffentlich-rechtlich gewidmeter Weg verläuft, der Kreuzhamm.“ Das bedeutet im Klartext, dass Mitarbeiter der Schule es niemandem verwehren können, über den Schulhof zu gehen.
Das Überwegungsrecht gelte seit etlichen Jahrzehnten und sei bislang politisch auch noch nicht hinterfragt worden. Mit der Regelung wollte man offenbar Gewohnheitsrechte von Anwohnern sichern, die quer über den Schulhof in Richtung Ortszentrum oder zum Wohngebiet Sielhamm/Schwarzhamm laufen möchten, vermutet Gellert.
Unabhängig davon, sei der Hundehalter aber natürlich dafür verantwortlich, dass von seinem Hund keine Gefahr für andere ausgeht. Der aktuelle Fall sei der Gemeinde bekannt und werde derzeit noch beraten.
Möglicherweise, so die Anregung einer nicht direkt betroffenen Mutter, sollte sich auch der Schulausschuss der Gemeinde mit der Situation befassen und die Wegerechtsregelung überdenken. „Andernorts werden Schulhöfe fast hermetisch abgeriegelt, um die Kinder vor Außenstehenden aller Art zu schützen. Vielleicht sollte man bei uns zumindest während der Schulzeiten den Schulhof als Durchgangsweg sperren.“