Hooksiel (20. 3. 2025) – Dichter Nebel über Hooksiel und dem gesamten Wangerland. Schlechte Sicht für Autofahrer. Wohl dem, der ein gut bestücktes Fahrzeug fährt: Nebelscheinwerfer an, die Sicht wird klarer. Dazu die Nebelschlussleuchte. „Jetzt fährt hoffentlich niemand mehr auf. Weiter geht’s.“
Aber Vorsicht. Fast jedes Auto hat heute entsprechende Zusatzscheinwerfer, aber kaum jemand erinnert sich noch daran, wann Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen – und wann nicht. Zwar sind Verkehrskontrollen bei dichtem Nebel eher unwahrscheinlich. Aber wer mit der falschen Beleuchtung erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld.
Der ADAC weist darauf hin, dass Nebelscheinwerfer immer eingeschaltet werden dürfen (und müssen), wenn die Sicht „erheblich behindert“ ist. Etwa durch Nebel, aber auch bei Schneefall oder starkem Regen. Die Nebelscheinwerfer strahlen nach vorn und leuchten dien Straße besser aus als das Abblendlicht. Bessert sich die Sicht, sind die Zusatzscheinwerfer wieder abzuschalten.
Strenger sind die Regeln für den Einsatz von Nebelschlussleuchten. Sie sollen den nachfolgenden Verkehr warnen. Damit ist aber die Gefahr verbunden, dass Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Auch deshalb besagen die Vorschriften, dass Nebelschlussleuchten nur bei einer Sicht von weniger als 50 Metern angeschaltet werden dürfen. Zur Orientierung: 50 Meter ist auf Landstraßen und Autobahnen der Abstand zwischen den Leitpfosten am Straßenrand.
Gut, auch hier ist die Kontrolle schwierig. Mal gibt es Nebelschwaden mit einer Sicht von nur wenigen Metern. Kurze Zeit später reißt das Nebelfeld auf, so dass kurzzeitig etwas bessere Sicht herrscht. Wer will da den korrekten Einsatz der Nebelschlussleuchte kontrollieren?
Dafür ist eine zweite Vorgabe besser geeignete, die – nimmt man den Verkehrsfluss in diesen Tagen im Wangerland zum Maßstab – offenbar kaum ein Autofahrer kennt. „Wer seine Nebelschlussleuchte einschaltet, darf nur noch maximal 50 Stundenkilometer schnell fahren.“ Bei Verstößen gegen die Regel droht auch hier ein Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro.