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Alle Beiträge zum Thema “Verkehr”

„Hooksiel sicher“: Auch an unscheinbaren Straßen gilt Rechts-vor-Links

Hooksiel (8. 4. 2026) – Die Situation kommt fast täglich vor. In großer Zahl rollen von der Landesstraße 810 kommenden Autos über den Sengwarder Anteil in Richtung Hooksieler Ortskern. Ein Teil der Fahrer hält sich an die Tempo-30-Vorgabe, ein Teil nicht. Aber kaum jemand hat die unscheinbare Straßen im Blick, die nach rechts auf einen Parkplatz führt.

Gefährliche Ecke am Sengwarder Anteil. Bei der unscheinbaren Zufahrt zum Parkplatz handelt es sich um eine Straße. Die Konsequenz: Der von rechts kommende weiße Wagen hat Vorfahrt, wenn er in den Sengwarder Anteil einbiegen möchte. Foto: hol

Das kann im Ernstfall teuer werden. Denn an dieser Einmündung gilt die Vorfahrtsregel: „Rechts vor Links“. Heißt konkret: Die vom Parkplatz über die kurze Verbindungsstraße kommenden Wagen haben Vorfahrt. Die in Richtung Alter Hafen fahrenden Verkehrsteilnehmer müssen anhalten. 

Wer „Spielstraßen“ verlässt, muss warten

Das so einfach anmutende Vorfahrts-Prinzip „Rechts vor Links“ gilt an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen, Ampeln oder die Anweisungen der Polizei geregelt wird. Allerdings: Die Regel gilt nicht für unbefestigte Feld- und Waldwege, an Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Bereichen oder an Einmündungen zu privaten Grundstücken. Aber Vorsicht: Privatstraßen sind verkehrsrechtlich trotzdem Straßen.

Was sich in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis häufig nur schwer zu erkennen. Ein Beispiel: Verkehrsberuhigter Bereich. Wer einen verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) verlässt, hat nie Vorfahrt – auch wenn er von rechts kommt. Dieser Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, wie etwa ein Autofahrer, der sich von seinem Grundstück kommend in den fließenden Verkehr einfädelt. 

In der Regel signalisiert ein Schild, dass ein verkehrsberuhigter Bereich endet. Für (vorfahrtsberechtigte) Autofahrer, die an einer „Spielstraßen“-Ausfahrt vorbeifahren, ist die Lage nicht immer so leicht ersichtlich. Allerdings: Die Unsicherheit hier hat meist keine Folgen. Im Zweifelsfall halten beide Autofahrer an, weil sie der Ansicht sind, der jeweils andere habe Vorfahrt. 

Sicheres Indiz: Abgesenkter Bordstein

Anders an Einmündungen, deren Charakter nicht sofort erkannt wird. Ist das eine Straße, die da von rechts einmündet? Oder ist das nicht eine Parkplatz-Einfahrt oder eine gut ausgebaute Zufahrt zu einem privaten Grundstück? Im einen Fall gilt Rechts-vor-Links, im anderen muss der Einbieger stets warten.

Worauf sollte man achten: An Straßen stehen häufig Schilder mit Straßennamen oder Verkehrsschilder. Ein sicheres Indiz ist auch ein abgesenkter Bordstein. Daran lässt sich in der Regel eine private Grundstückszufahrt von einer Straße unterscheiden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Wer einen abgesenkten Bordstein überfährt, muss den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren – auch wenn er selbst von rechts kommt.

Gegenseitige Rücksichtnahme

In Zweifelsfällen gilt, was die Straßenverkehrsordnung ohnehin als generelle Haltung empfiehlt: Gegenseitige Rücksichtnahme. Die wechselseitige Verständigung von Autofahrern wird zum Beispiel auch dann erwartet, wenn mehrere Fahrzeuge an einer Kreuzung stehen, die aufgrund der „Rechts vor links“-Regel wechselseitig alle vorfahrtsberechtigt sind.

Übrigens: Wer die „Rechts-vor-Links-Regelung“ nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Kommt es dadurch zu einer Gefährdung oder gar einer Sachbeschädigung, wird ein Bußgeld von 100 bzw. 120 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

Wer mit Anhänger fährt, benötigt entsprechende Fahrerlaubnis

Wangerland (2. 4. 2026) – Den Grünschnitt aus dem Garten raus, rauf auf den Anhänger und schnell zur Bioabfall-Annahme nach Wiefels. Aber Achtung: Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer mit ihrem Gespann auf dem Weg zur Deponie angehalten werden, die nicht über die notwendige Fahrerlaubnis verfügen.

An diesem Mittwoch gegen 11.30 Uhr, so berichtet die Polizei aus Jever, sei zum Beispiel ein 33-jährige Fahrer eines Pkw-Anhänger-Gespanns im Bereich der Fuhlrieger Allee im Wangerland kontrolliert worden. „Es wurde festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugkombination ist“, heißt es im Polizeibericht. „Die Weiterfahrt wurde entsprechend untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.“

Zur Rechtslage: Mit einem klassischen Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Pkw-Fahrer nur Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 Kilogramm ziehen. Eine Ausnahme: Der Anhänger darf schwerer sein, wenn Anhänger und Zugfahrzeug zusammen nicht mehr als 3500 Kilogramm auf die Waage bringen. Mit einem Extra-Anhänger-Führerschein dürfen Anhänger bis zu 3500 Kilogramm gezogen werden.

Noch eine wichtige Ausnahme: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse 3 bereits vor 1999 erworben hat, darf ebenfalls Anhänger bis 3500 Kilogramm und Gespanne mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von bis zu 7000 Kilogramm bewegen.

„Hooksiel sicher“: Vorfahrt-Schild jetzt am richtigen Platz

Hooksiel (5. 3. 2026) – Aufmerksamen Verkehrsteilnehmern ist es vielleicht schon aufgefallen. Am Pakenser Altendeich hat sich die Verkehrsschild-Landschaft ein klein wenig verändert. Am Mittwoch hat der Bauhof der Gemeinde Wangerland eines der beiden „Vorfahrt“-Schilder in Richtung Ortsausgang umgehängt – und damit auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde die Sicherheit in Hooksiel erhöht.

Der schmale Privatweg Pakenser Hörn kann schnell mal übersehen werden. Hier sorgt seit Mittwoch ein „Vorfahrt“ -Schild für Klarheit. Ohne das Schild würde hier die Rechts-vor-Links-Regel greifen. Foto: hol

Der Pakenser Altendeich ist bekanntlich seit Oktober vergangenen Jahres Teil einer Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen gilt durchweg die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links. Zumindest dann, wenn Verkehrsschilder nicht etwas anderes vorgeben. 

Bei der Einführung der Zonen-Regelung hatte die Straßenverkehrsbehörde angeordnet, dass in Fahrtrichtung ortsauswärts Vorfahrt-Schilder an den Einmündungen Nordstraße und Pakenser Hörn aufgehängt werden. Die Schilder signalisieren den Verkehrsteilnehmern auf dem Pakenser Altendeich, dass sie an diesen von rechts kommenden Einmündungen Vorfahrt haben. Aber auch nur an diesen.

Autos, die aus dem „verkehrsberuhigtem Bereich“ Ludwig-Meinardus-Straße in den Pakenser Altendeich einbiegen wollen, müssen grundsätzlich warten. Foto: hol

An der Nordstraße, die unter anderem zur katholischen Kirche führt, erfüllt das Schild seither seinen Zweck. Das zweite Schild allerdings war seinerzeit irrtümlich an der Einmündung der Ludwig-Meinardus-Straße aufgehängt worden – etwa 100 Meter vom Pakenser Hörn entfernt. Hier allerdings ergab die Beschilderung überhaupt keinen Sinn. Die Ludwig-Meinardus-Straße ist als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (im Volksmund: Spielstraße) ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer, die sich aus einem solchen Bereichen ins Straßennetz einfädeln wollen, haben nie Vorfahrt. Sie müssen sich so verhalten, als würden sie von einem Privatgrundstück auf eine Straße fahren.

Ein Stück weiter allerdings hätte es ohne eine klare Verkehrsregelung gefährlich werden können. Bei dem schmalen, gepflasterten Pakenser Hörn, einer Zufahrt zu einigen rückwärtigen Häusern, handelt es sich um einen Privatweg. Darauf weist ein Zusatzschild ausdrücklich hin. 

Auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung hat das keinen Einfluß. Der mit einem Straßenschild versehene Weg ist danach eindeutig eine „Straße“. Die Autos auf dem viel befahrenen Pakenser Altendeich hätten – zur Überraschung wohl manch eines Verkehrsteilnehmers – vor dem unscheinbaren Pakenser Hörn anhalten müssen. Hier hebt jetzt das „Vorfahrt“-Schild die Rechts-vor-Links-Regel auf. 

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

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„Hooksiel sicher“: Was im Kreisverkehr die Vorfahrt regelt

Hooksiel (10. 2. 2026) – Der Straßenverkehr ist gefährlich. Nicht nur im Winter. 2025 sind in Deutschland rund 2780 Menschen bei Verkehrsunfällen gestorben. Insgesamt erlitten etwa 364.000 Menschen Verletzungen. Ein Grund dafür: Nicht alle Verkehrsteilnehmer halten sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung – weil sie es, aus welchen Gründen auch immer, nicht wollen oder nicht können. Vielleicht auch, weil sie die Regeln gar nicht so genau kennen.

Das blaue Schild vor der Einfahrt signalisiert: Von der Bäderstraße aus kommend fahre ich in einen Kreisverkehr. Die Vorfahrt wird durcb das rot-weiße Schild „Vorfahrt gewähren“ geregelt. Ein Zuatzschild weist darauf hin, dass Radfahrer queren können. Foto: hol

Mit der Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ möchte „Hooksiel-life“ dazu beitragen, die Kenntnisse bei den Verkehrsteilnehmern zu verbessern. In loser Folge werden in den nächsten Wochen Beiträge über mehr oder weniger knifflige Fragen rund ums Verkehrsrecht erscheinen. Dabei geht es um Themen, die unmittelbar mit Straßen und Beschilderungen in Hooksiel zu tun haben. 

Auftakt zu Artikelserie

Den Auftakt bilden Fragen zum Thema Vorfahrt. „Vorfahrtsverletzungen sind Ursache für einen Großteil der Unfälle auf unseren Straßen“, sagte Karl Erdmann, Verkehrssicherheitsberater in Diensten der Verkehrswacht, am Montagabend vor dem Männerkreis der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Wangerland in Hooksiel.

Karl Erdmann

Längst nicht alle Auto- und Zweiradfahrer kennen die Regelungen im Detail. Auch deshalb der Appell von Erdmann (Foto): Im Zweifelsfall auf den anderen Rücksicht nehmen und gegebenenfalls auf sein „Recht“ verzichten, um einen Unfall zu vermeiden.

Allerdings: Verzichten kann man nur auf etwas, was man auch kennt. In diesem Sinne soll die Serie „Hooksiel sicher!“ den allgemeinen Kenntnisstand verbessern.

Zum Einstieg geht es um das Thema Kreisverkehr. Woran erkennt man einen Kreisverkehr? Genau: Am blauen, runden Verkehrsschild mit drei weißen Pfeilen. Das heißt im Umkehrschluss: Wo diese Schilder an den Einmündungen in ein Straßenrondel nicht stehen, existiert kein Kreisverkehr – auch wenn die Straßenführung es vermuten lässt.

Am „Phantom-Kreisel“ im Verlauf der Friesenstraßen ist kein echter Kreisverkehr. Hier dürfen Autofahrer auch schon vor dem Pflanzbeet links abbiegen – wenn die Verkehrslage es erlaubt. Foto: hol

Einen solchen „Phantom-Kreisel“, einen so genannten „unechten Kreisverkehr“, gibt es in Hooksiel an der Kreuzung Friesenstraße/Daunstraße/Oldenburger Straße. Mitten auf der Kreuzung steht ein aufgepflastertes Pflanzbeet mit einem Baum drin. Das Hindernis zwingt die Autofahrer in der Tempo-30-Zone dazu, an der Kreuzung besonders aufmerksam zu fahren. Als Vorfahrtsregel gilt, wie überall in Tempo-30-Zonen, das Prinzip Rechts-vor-Links. 

Abbiegen vor dem Pflanzbeet möglich

Allerdings müssen Linksabbieger nicht zwingend erst das Pflanzbeet umfahren, wenn sie etwa von der Bäderstraße kommend in die Oldenburger Straße oder von der Daunstraße kommend nach links in die Friesenstraße in Richtung Bäderstraße abbiegen wollen. Wir sind nicht im Kreisverkehr! 

Anders am echten Kreisverkehr an der Kreuzung Bäderstraße/Pakenser Altendeich/Ortsumgehung im Bereich der Tankstelle. Hier weist die Beschilderung an den Zufahrten eindeutig den Weg in den Kreisverkehr – der entsprechend auch nur rechtsherum befahren werden darf. Aber Achtung: Die Vorfahrt regeln die blauen Kreisverkehr-Schilder nicht. Deshalb steht an jeder Zufahrt zusätzlich das dreieckige Schild „Vorfahrt gewähren!“

Auch Radfahrer haben Vorfahrt

Wer also in den Kreisverkehr einfährt, muss auf die Vorfahrt von Autos und Zweirädern achten, die bereits im Kreisel unterwegs sind. Zusatzschilder weisen zudem auf den teilweise um den Kreisel geführten Radweg hin. Auch die Radfahrer, die zum Beispiel aus der Bäderstraße kommend in Richtung Gewerbegebiet unterwegs sind und dafür den Pakenser Altendeich queren müssen, haben Vorfahrt – und zwar vor den in den Kreisel einfahrenden Autos ebenso wie vor den ausfahrenden Verkehrsteilnehmern.

Zur Sicherheit trägt bei, wenn Autofahrer – wie vorgeschrieben – vor der Ausfahrt aus dem Kreisel blinken und damit anzeigen, dass sie den Kreisel verlassen wollen. Bei der Einfahrt hingegen ist das Setzen des Blinkers unzulässig. 

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Serie oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

Tempo-30-Zone eingerichtet: Vorfahrt geändert!

Hooksiel (7. 10. 2025) – Vorsicht in der Lange Straße. Mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone hat sich hier im Bereich der Einmündung des Sielhamm die Vorfahrtregelung geändert. Wer vom Verkehrskreisel kommend über den Pakenser Altendeich und die Lange Straße in Richtung Ortsmitte fährt, muss jetzt den von rechts aus dem Sielhamm kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.

Der Bauhof der Gemeinde hat am Montag die Verkehrsschilder für die Erweiterung der Tempo-30-Zone bis zum Verkehrskreisel aufgestellt. Damit wurde ein politischer Beschluss des Rates der Gemeinde Wangerland zur Verkehrsberuhigung auf der stark befahrenen Zufahrtsstraße Rechnung getragen. Dem Beschluss war ein Antrag eines Anwohners vorausgegangen, über den in den politischen Gremien rund ein Jahr lang diskutiert worden ist.

In der Tempo-30-Zone, so die Hoffnung, können auch Radfahrer gefahrlos die Hauptfahrbahn nutzen und müssen nicht den schmalen und buckeligen Gehweg befahren. Auf dem Teilstück des Pakenser Altendeich vom Kreisel bis nach Schmidtshörn gilt weiter Tempo 50. Hier ist der Straßenzug Teil der Landesstraße 810.

Die Tempo-30-Zone erstreckt sich von der Ortsmitte bis zum Verkehrskreisel an der Tankstelle. Foto: hol

In den vergangen Monaten galt auf dem gut 700 Meter langen, neuen Zonen-Straßenstück zwar auch schon eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 – aber nur weil die Fahrbahn Schäden aufwies. Nachdem die Schlaglöcher und Risse beseitigt worden waren, musste die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden. In der Zwischenzeit galt für einige Tage wieder Tempo 50. 

Ortsauswärts sind die Vorfahrtsregeln übrigens nicht geändert worden. An den Einmündungen der Nordstraße und der Ludwig-Meinardus-Straße haben die Autos auf dem Pakenser Altendeich Vorrang. Hier sind Schilder „Vorfahrt nächste Einmündung“ montiert worden. Wie Ordnungsamtsleiter Markus Gellert ankündigte, werde in den nächsten Tagen auch das Neubaugebiet zwischen Hohe Weg und Bäderstraße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ deklariert werden.

Das „Zone-30“-Schild wird am Verkehrskreisel zum Teil vom Ortsschild verdeckt. Foto: Bergmeyer

Der Hooksieler Fred Bergmeyer befürchtet, dass auch nach der Ausweisung der Tempo-30-Zone auf dem Pakenser Altendeich noch zu schnell gefahren werden wird. Einen Grund dafür sieht er in der wenig glücklichen Platzierung des Zonen-Schildes am Verkehrskreisel. Bergmeyer: „Nach meiner Auffassung steht dieses Schild viel zu nahe hinter dem Ortsschild und wird dadurch übersehen.“

Anmerkung: Der Artikel wurde aktualisiert.

Tempo-30-Zone soll „in Kürze“ ausgeschildert werden

Hooksiel (24. 9. 2025) – Dem einen oder anderen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer wird es schon aufgefallen sein: Die Tempo-30 Schilder am Pakenser Altendeich und an der Lange Straße sind verschwunden. Der Grund: Die Straßenschäden, die bislang die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit gerechtfertigt haben, sind längst beseitigt. 

Tempo 30 in Hooksiel
Die Straßenschäden sind beseitigt, die Tempo-30-Schilder wieder abgebaut. Aktuell darf auf dem Pakenser Altendeich wieder 50 km/h gefahren werden. Archiv-Foto: hol

Aktuell dürfen Autofahrer also zwischen dem Verkehrskreisel und dem Ortskern wieder 50 km/h fahren. Und sie machen es auch, wie ein Anwohner beobachtet hat – und fahren zum Teil noch schneller. Leidtragende sind die Fahrradfahrer, die sich in den vergangenen Monaten daran gewöhnt haben, auf der Hauptfahrbahn zu fahren. Rechtlich dürfen sie auch den schmalen und in Teilen sehr buckeligen Gehweg mitnutzen.

Der jetzige Zustand soll aber nicht lange andauern. Bekanntlich hat die Gemeinde beschlossen, die Tempo-30-Zone in Hooksiel auszuweiten. Die neue Beschilderung soll „in Kürze“ erfolgen, heißt es im Rathaus. Dabei ist es nicht mit einigen 30-Schildern getan. Hier und dort werden sich die Vorfahrtsregeln ändern, denn in Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich Rechts vor Links.

Edeka baut weiter: Straßensperrung in Hohenkirchen

Wangerland (3. 9. 2025) – Die gute Nachricht: An der über Monate brachliegenden Baustelle für den neuen Edeka-Markt in Hohenkirchen geht es wieder voran. Dadurch entstehen aber gewisse Beeinträchtigungen. Wie die Gemeinde Wangerland mitteilt, wird von Montag, 8.September, bis voraussichtlich Mittwoch, 15. Oktober, die Kreisstraße K 87 in Höhe Jeliestede, nördlich von Hohenkirchen, voll gesperrt wird.

Rohrdurchlass unter der Straße

Von der Vollsperrung betroffen ist der Pkw- und der Fahrradverkehr. Für Schulbusse und Rettungsfahrzeuge sei durch eine Umfahrung an der Baustelle das Passieren möglich. „Die Arbeiten sind im Zuge des Neubaus des Edeka-Verbrauchermarktes notwendig“, so die Gemeinde. Es werde in den Straßenkörper ein Rohrdurchlass mit einem Durchmesser von einem Meter eingebaut.

Für die betroffen Autofahrer werden zwei Umleitungen ausgeschildert. Eine Strecke führt im Süden über die Landesstraße 809 Richtung Altgarmssiel. Im Norden führt die Umleitung über die Kreisstraße 86 Richtung Friederikensiel.

Eine weitere Sperrung betrifft die Kreisstraße 88 im Bereich Wangerland-Sophiengroden. Wie der Landkreis Friesland mitteilt, soll im Zeitraum von Montag, 8. September, bis voraussichtlich Mittwoch, 17. September, die Fahrbahn der Straße auf eine Länge von rund einen Kilometer erneuert werden. Betroffen sei der Abschnitt von der Ortsdurchfahrt Neugarmssiel bis zur Abzweigung Pfahldeichsweg. Für die Dauer der Arbeiten wird die Strecke voll gesperrt. In das Projekt investiert der Landkreis nach eigenen Angaben etwa 116.000 Euro.

Weiträumige Umleitungen

Auch hier werden zwei Umleitungsstrecken eingerichtet. Nördlich erfolgt die Verkehrsführung über Carolinensiel auf den Straßen L 808, Friedrich-Augustengroden, Bahnhofstraße und B 461. Südlich von Neugarmssiel führt die Umleitung über die L 808 in Richtung Middoge, die Häuptlingsstraße, Berdumerriege, Funnixer Riege und ebenfalls auf die B 461. Beide Umleitungen gelten für beide Fahrtrichtungen. Radfahrerinnen und Radfahrer können den gesperrten Abschnitt nicht passieren. 

Straße durchgehend saniert: Tempo-30-Zone kann kommen

Hooksiel (8. 8. 2025) – Jetzt sind die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Tempo-30-Zone zwischen dem Hooksieler Verkehrskreisel und dem Ortskern geschaffen. Heute hat eine Baufirma die letzten etwa 100 Meter des Pakenser Altendeichs in Richtung Kreisel asphaltiert. Damit weist der gesamte Straßenzug Lange Straße/Pakenser Altendeich keine Straßenschäden mehr auf, die bislang Grundlage für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer war.

Das letze Teilstück des Pakenser Altendeichs ist heute neu asphaltiert worden. Jetzt kann der Straßenzug zur Tempo-30-Zone werden. Foto: hol

„Die Bauarbeiten sind heute Mittag abgeschlossen worden“, bestätigte Wangerlands Ordnungsamtsleiter Markus Gellert. „Jetzt können die verkehrsrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes folgen, das der Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen hat.“

Der Gemeinderat hatte sich nach einer entsprechenden Anregung von Bürgern für eine Ausweitung der Tempo-30-Zone bis zum Kreisel ausgesprochen. Auf dem Straßenzug Lange Straße/Pakenser Altendeich war vorher noch Tempo 50 erlaubt.

Tempo 30 soll unter anderem die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern erhöhen, die sich bislang einen zu schmalen und holprigen Weg auf einer der Straßenseiten teilen mussten. Bei Tempo 30 für die Autos können Radfahrer gefahrlos die Fahrbahn mitnutzen. Verkehrsrechtlich ist für Tempo-30-Zonen eine durchgehende Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung vorgesehen. Nach den Worten von Gellert wird die Anpassung der Beschilderung demnächst erfolgen.

Pflanzkübel als Verkehrsbremser

Hooksiel (21. 5. 2025) – Sie sind zurück, die Straßenteiler auf dem Middeldiek in Hooksiel. Der Bauhof der Gemeinde Wangerland hat in diesen Tagen an der Einmüdung in den „verkehrsberuhigten Bereich“ zwei Pflanzkübel aufgestellt. Wie Wangerlands Ordnungsleiter Markus Gellert gegenüber „Hooksiel-Life“ sagte, solle damit noch mehr Geschwindigkeit aus dem Verkehr genommen werden.

Sollen den Verkehr beruhigen: Zwei Pfanzkübel am Middeldiek. Foto: hol

Der hintere Teil des Middeldieks, jenseits der Einmündungen Hohe Weg und der Straße Zum Hallenbad, ist für Autofahrer eine Sackgasse. Sie dient als Zubringer zur Solthörner Straße, zur Robbenplate sowie zur Neckar- und Moselstraße und ist aufgrund von Aufpflasterungen und Beschilderung als verkehrsberuhigt zu erkennen. 

Anwohner wollen nach der Eröffnung der Ferienanlage „Hookser Perle“ (Bau 2020 bis 2022) einen zunehmenden Verkehrsfluss festgestellt haben. Für Markus Gellert ist das nachrangig. „Hier waren früher auch Hindernisse als Straßenteiler. Wir haben jetzt eigentlich nur den Zustand wieder hergestellt, der vor den Bauarbeiten an der Ferienanlage bestand.“ 

Weg zum Kiosk sicherer

Hooksiel (17. 5. 2025) – Kleine Aktion, große Wirkung. Das jedenfalls versprechen sich die Gemeinde Wangerland, die Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Friesland und die Polizei von einem Bauvorhaben, das der Bauhof der Gemeinde in dieser Woche in der Friesenstraße in Hooksiel umgesetzt hat. Hier wurde in auf eine Breite von rund drei Metern der Bordstein abgesenkt.

Ingrid Weber ist froh, dass der Bordstein an der Friesenstraße jetzt abgesenkt wurde. So soll das Überqueren der nicht ungefährlichen Kreuzung Nee Straat/Friesenstraße für Fußgänger sicherer werden. Foto: hol

„Die Bordabsenkung ist die beste Lösung für die Probleme, die wir bislang in diesem Kreuzungsbereich hatten“, ist Markus Gellert, Leiter des Ordnungsamtes im Rathaus, überzeugt. An der stark befahrenen Hauptkreuzung im Ortskern von Hooksiel mündet die Nee Straat in die Friesenstraße. Zugleich liegen im Kreuzungsbereich der OB, eine Volksbank-Filiale, das Apotheken- und Ärztehaus sowie wenige Meter entfernt das Wohnstift. 

Mit Rollator quer über die Kreuzung

Auf der gegenüber liegenden Straßenseite befindet sich der beliebte Kiosk Dekena. Um den Kiosk zu erreichen, müssen Fußgänger die Friesenstraße überqueren. Die bisherige Praxis: Viele Menschen, gerade auch ältere Personen, zum Teil mit Rollator, wählten den kürzesten Weg zum Laden, nämlich quer über Kreuzung.

In der Folge kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Gelegentlich sind auch schon Personen angefahren worden, wie Ingrid Weber, die als langjährige medizinische Fachangestellte im Ärztehaus einen direkten Blick auf die Kreuzung hatte, bestätigt. Die Bordabsenkung soll künftig für mehr Sicherheit sorgen, da sie den Fußgängern unmissverständlich zeigt, wo sie die Straße überqueren sollen – nämlich in der Verlängerung des Fußweges entlang der Nee Straße, im rechten Winkel über die Friesenstraße. 

Die Absenkung des Bordsteines erleichtert gerade Menschen mit Einschränkungen den Schritt von der Fahrbahn auf den Gehweg. Die Strecke zum Kiosk wird vielleicht um fünf Meter länger aber deutlich sicherer. 

Zebrastreifen nicht zulässig

Um die Jahreswende herum hatten Vertreter der beteiligten Behörden eine Ortsbegehung gemacht, um nach einem Weg zu suchen, wie die Gefahren für die Fußgänger verringert werden können. Ein vielfach geforderter Zebrastreifen ist in so genannten Tempo-30-Zonen nicht zulässig. „Ich glaube, dass wir jetzt eine verkehrsrechtlich korrekte und pragmatische Lösung gefunden haben, die die Verkehrssicherheit gerade für ältere Mitbürger deutlich erhöht“, so Gellert.

Was Autofahrer in diesem Zusammenhang noch wissen sollten: Vor abgesenkten Bordsteinen gilt grundsätzlich ein Parkverbot. Bislang wurde der jetzt umgebaute Bereich immer wieder mal von Kiosk-Lieferanten oder auch von Kunden als Parkplatz genutzt. Künftig wird das nicht mehr zulässig sein.