Strafanzeige: Auto mit Anhänger ohne erforderlichen Führerschein gefahren

Wangerland (4. 4. 2025) – Wer seinen Wagen mit einem Anhänger fährt, sollte darauf achten, dass er auch über den dafür erforderlichen Führerschein verfügt. Die Polizei hat am Donnerstag in der Wiefelser Straße in Wiefels ein aus einem Pkw und einem Anhänger bestehendes Gespann kontrolliert. In der Folge wurden gegen Fahrer und Fahrzeughalterin, die auf dem Beifahrersitz saß, Strafverfahren eingeleitet.

Bei der Kontrolle hatten die Beamten festgestellt, dass der 43-jährige Fahrzeugführer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Um das Gespann fahren zu dürfen, hätte er die Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Der Fahrer muss sich jetzt wegen des Vorwurfs „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verantworten. Der Halterin wird vorgeworfen, die Fahrt zugelassen zu haben. 

Autofahrer mit der Führerscheinklasse B dürfen auch Fahrzeuge mit Anhänger fahren, allerdings nur bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Kleinstanhänger mit einer Gesamtmasse von 750 Kilogramm. Wer größere Anhänger oder einen Wohnwagen ziehen möchte, benötigt dafür Führerscheinklasse BE. 

Eine weitere Ausnahme: Autofahrer, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben (damals Klasse 3), dürfen Fahrzeuge (oder Gespanne) bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren (oder auch dreiachsige Züge bis zu 12 Tonnen).