Wangerland/Oldenburg (28. 2. 2023) – Am 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Die staatlichen Entlastungen werden nach Angaben der EWE, Grundversorger auch für das Gebiet der Gemeinde Wangerland, bei rund 50 Prozent Kunden greifen. Die übrigen Kunden würden Verträge haben, deren Konditionen unterhalb der Preisbremsen liegen.
Für ihre Kunden setzt die EWE die Preisbremsen um, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen, teilt das Unternehmen mit. Man passe den Monatsabschlag an und informiere in Kundenschreiben darüber, wie sich der neue Betrag errechnet. Erklärvideos in den sozialen Medien und ausführliche Erläuterungen auf der Internetseite www.ewe.de würden das Informationsangebot ergänzen.
Grundlage für die Berechnung der Gas- und Wärmepreisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 12 Cent/kWh (Erdgas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Wärme) gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent gilt weiter der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Gas- und Wärmepreisbremse ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).
Die Berechnung der Strompreisbremse erfolgt auf Grundlage der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 40 Cent/kWh gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Strompreisbremse ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG).
Die Preisbremsen sind so angelegt, dass es sich Energiesparen weiterhin lohnt. Je geringer der Gesamtverbrauch, desto kleiner ist der Anteil des Verbrauchs jenseits der festgelegten Preisbremse von 12 Cent/kWh (Erdgas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Wärme) sowie 40 Cent/kWh (Strom), erläutert die EWE.
Unabhängige Finanzportale raten dazu, die Berechnung der Preisbremsen der Strom- bzw. Gaslieferanten unbedingt genau nachzurechnen. Fehler können schnell mehrere Hundert Euro ausmachen. Hilfestellung dabei gibt unter anderem die Redaktion „Finanztip“.