Wangerland (19. 2. 2026) – Der Begriff klingt sperrig: Krippenbenutzungs- und Verpflegungsgebührensatzung. Im Kern geht es darum, wie viel Geld Eltern dafür an die Gemeinde Wangerland zahlen müssen, dass ihr Kind in einer Krippe betreut und in der Kindertagesstätte oder der Grundschule mit Mittagessen versorgt wird.
Zuletzt wurden diese je nach Einkommen der Eltern gestaffelten Gebühren im Sommer 2025 angehoben – nachdem sie zuvor über Jahre stabil gehalten worden waren. Künftig, so der Vorschlag der Gemeindeverwaltung, soll die Anpassung mehr oder weniger automatisch von Jahr zu Jahr erfolgen. Der Vorschlag, die Gebühren an die vom Bundesamt für Statistik im Frühjahr ermittelte Preissteigerung zu koppeln, wurde jetzt im Sozialausschuss des Gemeinderates diskutiert.
Während die Gruppe „Gemeinsam fürs Wangerland“ (CDU, Grüne, FDP) mit Blick auf den Haushalt der Gemeinde der Beschlussvorlage zustimmte, lehnten die SPD-Vertreter die eigentlich schon 2025 vereinbarte Systemänderung mit dem Hinweis ab, dass viele Familien ohnehin schon finanziell stark belastet seien. Die in der ZUW zusammengeschlossenen Unabhängigen enthielten sich. Wie die Politik letztlich entscheidet, wird sich damit erst in der Ratssitzung zeigen.
Dabei geht es eher ums Prinzip. Die nach dem aktuellen Preisindex für August 2026 geplanten Anpassungen sind überschaubar. Danach würde die Krippennutzungsgebühr um 1,50 Euro im Monat auf 132,50 Euro steigen. Der Preis für die Verpflegung an den Grundschulen steigt zum Teil um 0,50 Euro im Monat.










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