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Ist die Musik zu laut? Gemeinde will Lärmwerte festsetzen

Wangerland/Hooksiel (22. 5. 2025) – Freitagabend, 21.30 Uhr. Laue Sommernacht. Partystimmung. Die Musikbox im Garten spielt die neuesten Lieder. Die Gäste freut es, nur ein Nachbar, der fühlt sich gestört. Er greift zum Telefon und alarmiert das Ordnungsamt. Schließlich, so heißt es in der entsprechenden Satzung der Gemeinde Wangerland, dürfen Musikinstrumente und alle Tonwiedergabegeräte im Küstenbadeort Hooksiel und auch in allen anderen prädikatisierten Erholungsorten im Wangerland werktags ab 21 Uhr nur so laut sein, „das eine Störung unbeteiligter Personen ausgeschlossen ist“.

Hafenfest FCN Hooksiel
Auch bei strengen Lärmwerten in den Erholungsorten im Wangerland: Die Stimmung auf den Volksfesten musss darunter nicht leiden. Die Gemeinde kann Ausnahmen von den Regeln. erlassen. Archiv-Foto: hol

Doch was heißt das konkret? „Für mich als Fußballfan darf es schon mal etwas lauter werden“, räumte Ordnungsamtsleiter Markus Gellert am Mittwochabend vor dem Tourismusausschuss der Gemeinde ein. Andere Bürger hätten ein anderes Störempfinden. Vor diesem Hintergrund sei es sinnvoll, den unbestimmten Rechtsbegriff „Störung“ in der Satzung durch konkrete Dezibel-Immissionswerte zu ersetzen. Dadurch erhöhe sich die Chance, dass die Gemeinde Verstöße tatsächlich mit einem Bußgeld ahnden kann. 

In Ruhezeiten nur 35 Dezibel

Der Ausschuss empfahl dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu folgen, die zulässigen Lärmgrenzen in den Erholungsorten tagsüber auf 45 dB (A) und nachts (von 19 bis 8 Uhr) und während der Ruhezeiten (13 bis 15 Uhr) auf 35 dB (A) festzulegen. Diese Werte hätten den Vorteil, dass sie auch derzeit schon so für Rasenmäher- und Baulärm während der Urlaubssaison gelten. 

Über die Änderung der Satzung muss abschließend der Rat der Gemeinde entscheiden, der am kommenden Montag, 26. Mai, tagt. Inwieweit dann auch schon über den Antrag eines Bürgers beraten wird, der vorschlägt, die Grenze für zulässigen Lärm auch tagsüber auf 35 dB (A) zu begrenzen, ist ungewiss. Zur Einordnung: Ein Schallpegel von 45 dB (A) wird durch leise Gespräche erreicht, 35 dB (A) entspricht einem Flüstern oder dem Rascheln von Blättern.

Ausnahmen möglich

Der Sorge, dass bei derart strengen Lärmwerten zum Beispiel auch keine Volksfeste mehr stattfinden dürften, hielt Gellert entgegen, dass es natürlich auch Ausnahme-Tatbestände gebe. Maßstab dafür sei das öffentliche Interesse. Das sei bei Volksfesten oder gegebenenfalls auch bei Großbaustellen gegeben. Die Ausnahmen müsse allerdings im Vorfeld im Rathaus beantragt werden. 

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