Hooksiel (30. 10. 2023) – Schon die erste Recherche zum Projekt „Hooksmeer 2.0“ zeigt: Der Vorschlag der Arbeitsgruppe um Tobias Geisen stößt in Hooksiel auf große Zustimmung – allerdings gibt es auch Vorbehalte und Hindernisse, die bedacht und, wenn möglich, ausgeräumt werden wollen.
Die landeseigene Hafengesellschaft NPorts, der die Flächen rund ums Hooksmeer gehören, hat „grundsätzlich keine Bedenken“ gegen die Steigerung der Attraktivität des Areals. Vor einer finalen Entscheidung müsse man sich entsprechende Ausbaupläne aber im Detail ansehen.
Die Gemeinde Wangerland verweist auf einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Wilhelmshaven. Darin wurde festgehalten, dass das „Hooksieler Wäldchen“ auf der Südseite des Hooksmeeres Sperrgebiet und Schutzzone zum Wilhelmshavener Industriegebiet sei, die ausschließlich für Natur- und Landschaft ohne weitere Entwicklungsaufgabe genutzt werden soll. Ausdrücklich solle aus Sicherheitsgründen niemand dazu animiert werden, sich dorthin zu bewegen oder sich längere Zeit in dem Wald aufzuhalten.
Danach wäre, so Torsten Meuer aus der Bauverwaltung der Gemeinde, ein offizieller Rundweg nicht möglich. Allerdings: Die größte vom Voslapper Groden ausgehende Gefahr bestand über Jahrzehnte in einer oberirdischen Chlorgasleitung. Bei einer Leckage hätte sich eine Chlorwolke bodennah in Richtung Hooksiel bewegen können – und wäre bestenfalls von einem Schutzwall am Rande des Waldes gestoppt worden.
Inzwischen gibt es die Chlorgasleitung nicht mehr. Sie wurde vor Jahren demontiert. Meuer will die aktuellen Veränderungen auf dem Voslapper Groden zum Anlass nehmen, die Schutzfunktion des „Hooksieler Wäldchens“ zu hinterfragen und erneut zu prüfen, inwieweit mit Blick auf die neue Lage der städtebauliche Vertrag einem Rundweg entgegen steht.
Jens Eden von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Friesland sieht eine intensivere Freizeitnutzung rund ums Hooksmeer skeptisch. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises von 2017 weise rund um das Hooksmeer eine Reihe von Artenschutz- und Biotop-Gebiete aus (siehe Karte oben). Diese Gebiete seien im Sinne des Naturschutzes „zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln“.
Ausdrücklich werde in dem Plan festgehalten, dass auf den Ausbau weiterer Infrastruktur-Einrichtungen verzichtet werden sollte, auch im Bereich der Biotope nördlich des Hooksmeeres. Insbesondere aber für den südlich des Gewässers gelegenen Wald ergibt sich, so Eden, dass „ein Ausbau von Freizeiteinrichtungen wie Wanderwege, Radwege, Schutzhütten durch beziehungsweise in den Waldflächen naturschutzrechtlich nicht genehmigt werden kann“.
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