Hooksiel (12. 11. 2023) – Wie wollen wir im Alter leben? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger. In unserem Eigenheim? Viel zu groß. In der Mietwohnung im dritten Stock? Nur beschwerlich zu erreichen. Im Altersheim? Zu teuer.
Eine gute Antwort auf die Frage hat Gerd Niedzolka gefunden, der vor über 50 Jahren im Zuge der Aufspülungen des Voslapper Grodens als Arbeiter nach Hooksiel zog und jetzt seit 13 Jahren zusammen mit seiner Frau in einer Altenwohnung in der Goedeke-Michel-Straße wohnt. Die insgesamt 22 ebenerdigen Zwei-Zimmer-Wohnungen in ruhiger Sackgassenlage sind optimal geschnitten, bieten Privatsphäre und sind mit um die 370 Euro Miete vor allem auch für Menschen mit kleinerer Rente noch bezahlbar.
„Wir fühlen uns sehr wohl hier“, sagt Niedzolka. Er ist vor Ort erster Ansprechpartner der Hausverwaltung der Wohnungsbau Friesland GmbH mit Sitz in Jever, stellt die Mülltonnen zeitgerecht an die Straße und schaut hier und dort in der Anlage nach dem Rechten.
Einer der Mitgesellschafter der kommunal getragenen „Wobau“ ist die Gemeinde Wangerland, die ein Vorschlagsrecht für die Belegung für die Altenwohnungen in Hooksiel sowie für weitere vergleichbare Wohnungen in Hohenkirchen (Kattrepel und Anton-Günther-Straße) hat. Insgesamt hat die Wobau 1400 Wohnungen im Landkreis Friesland im Bestand. Rund 25 Prozent davon wurden öffentlich gefördert.
„Es gibt insgesamt zu wenig günstige Wohnungen“, sagte Wobau-Geschäftsführer Jörg Tantzen im Gespräch mit „Hooksiel-Life“. Daran werde sich so schnell wohl auch nichts ändern. Die Wobau habe jedenfalls angeschickt der aktuelle Baupreis- und Zinslage keine Neubauten in der Planung.
Entsprechend lang seien die Wartelisten mit Interessenten, die die Wobau-Mitarbeiter und die Gemeindeverwaltung gleichermaßen im Blick haben. „Wir haben natürlich ein Interesse daran, eine Wohnung, die aus welchen Gründen auch immer leer wird, so schnell wie möglich wieder zu vermieten“, beteuert Tanten. Aber nicht in jedem Fall sei das von einer auf die andere Woche möglich.
„Mietverträge laufen nach dem Tod eines Bewohners grundsätzlich noch drei Monate weiter“, so der Immobilienfachmann. Ob die Wohnung tatsächlich so lange unbewohnt bleiben muss, hänge zum Beispiel vom Zeitplan der Angehörigen ab, die die Wohnung räumen wollen. Manchmal müssen die Räume aber vor der Übergabe an neue Mieter auch renoviert werden. Wenn sich Mieter und Nachmieter einige seien, könne die Übergabe auch sehr zügig erfolgen.
„Die Neuvergabe der Altenwohnungen erfolgt strikt nach der Warteliste“, beteuert auch Markus Gellert, für soziale Belange zuständiger Abteilungsleiter der Gemeinde Wangerland. „Wird eine Wohnung frei, wird der nächste Bewerber gefragt. Hat der dann doch kein Interesse mehr, ist die nächste Person auf der Liste dran.“
Auf die Warteliste kommt nur, wer entsprechende Voraussetzungen erfüllt. Potenzielle Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Er ist Voraussetzung dafür, dass man eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen darf. Darüber hinaus müssen die Bewerber in der Regel mindestens 60 Jahre alt sein und bereits vor dem Umzug ihren Wohnsitz im Wangerland gehabt haben.
Diese Barrieren sollen unter anderem verhindern, dass sich gut betuchte Auswärtige im Wangerland eine Altenwohnung als Ferienwohnung halten. Nach dem Eindruck von Gerd Niedzolka klappt das auch sehr gut. Allerdings hätten heute die Bewohner der Altenwohnungen fast alle ein Auto, einige auch zwei. Das werde es denn schon mal eng. „Als die Wohnanlage gebaut wurde, hat man je Wohnung mit einem halben Pkw-Stellplatz geplant“, sagt Niedzolka. „Benötigt werden heute aber eher anderthalb.“