Härtefallhilfen für Energiekosten

Hannover/Wangerland (13. 5. 2023) – Private Haushalte, die mit „nicht-leitungsgebundenen Energieträgern“ wie etwa Holz heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen für ihre Heizkosten beantragen. Darauf weist das Wirtschaftsministerium in Hannover hin. Für Niedersachsen stellt der Bund dafür bis zu 169 Millionen Euro zur Verfügung. 

Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD): „Für uns ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Menschen, die anspruchsberechtigt sind, auch Zugang zu den Härtefallhilfen erhalten. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir in diesem Programm eng mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten.“ Mit ihrem Netz an sozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege eine stabile Infrastruktur vor Ort.

Wer keine Unterstützung im privaten Umfeld findet, kann ab sofort die sozialen Beratungsstellen etwa von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband aufsuchen. Die Antrage können online unter: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds gestellt werden. Wer keinen Computer hat, kann den Antrag auch in Papierform stellen. Formulare sind in den Beratungsstellen verfügbar.