Wangerland/Hannover (16. 1. 2025) – De Landtagsabgeordnete Katharina Jensen (CDU) fordert eine gesetzliche Verankerung der Gleichstellung aller Blaulichtdienste. Die Wangerländerin hat sich bei der DRK Bereitschaft Schortens über aktuelle Herausforderungen informiert und deren Ausrüstung begutachtet.
Seit 1998 existiert die Psychosoziale Notfallversorgung des DRK Jeverland. Gegründet wurde sie in Zusammenarbeit mit den Kirchen, dem DRK, Feuerwehr und der Polizei. Die Erstausstattung habe vor 27 Jahren aus einem Funkempfänger, einem Helm und einem Rucksack für Decke, Kerze und Malbuch beinhaltet. Erst im Sommer 2024 sei ein neues Fahrzeug für die Notfallseelsorge hinzugekommen, das für Gespräche mit Betroffenen am Einsatzort geeignet sei. Es hat zum Beispiel getönte Scheiben und einen Tisch. Finanziert werden das DRK und seine Notfallseelsorger über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Materialausstattung wird zum Teil im Rahmen des Katastrophenschutzes vom Landkreis unterstützt.
„Wir Notfallseelsorger arbeiten alle ehrenamtlich“, so der Fachbereichsleiter Dieter Becker. Nach einer siebenmonatigen Ausbildung und einer mehrmonatigen Hospitationsphase werden die Helfer bei Bedarf über die Rettungsleitstelle angefordert. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Einsatzleitung.
Ob Verkehrsunfälle, Todesfälle oder belastende Einsätze für Rettungskräfte – die Notfallseelsorger stehen parat, um die schlimmste Last oder traumatische Folgen mit aufzuarbeiten. Da die Einsatzleitungen angesichts der Hektik am Einsatzort die Alarmierung der Notfallseelsorge gelegentlich vergesse, wünschen sich die Ehrenamtlichen eine grundsätzlich festgelegte Alarmierung bei schwerwiegenden Szenarien. Becker: „Wir kommen gern einmal zu viel als zu wenig.“
Was für die Ehrenamtlichen beim DRK völlig unverständlich ist und einer Rekrutierung von Interessierten immer wieder im Weg steht, ist der fehlende Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber wie er für Feuerwehrleute und THWler gesetzlich verankert ist. Das DRK fordert seit Jahren, dass ehrenamtliche Helfer bundesweit in Hilfsorganisationen wie dem DRK rechtlich mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk gleichgestellt werden.
Jensen unterstützt diese Forderung „Wir haben im Niedersächsischen Landtag bereits im Januar 2024 eine Gesetzesänderung für eine faire Behandlung ehrenamtlicher Helfer initiiert.“ Die CDU-Fraktion habe einen Gesetzentwurf zur Änderung sowohl des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) als auch des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) vorgelegt. Damit soll eine wesentliche Verbesserung der Freistellungs- und Erstattungsansprüche für ehrenamtliche Helfer in Katastrophenschutz, Rettungsdienst und bei freiwilligen Hilfsorganisationen erreicht werden.
Auch Erstattungsansprüche auf Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die von den Hilfsorganisationen selbst organisiert werden, sollen mit aufgenommen werden. Mit dem sogenannten „Helfergleichstellungsgesetz“ wolle man Ungleich-Behandlungen beseitigen und die Anerkennung sowie Unterstützung für die ehrenamtliche Arbeit signifikant erhöhen.
Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Bayern hätten bereits entsprechende Gesetze, so Jensen. Niedersachsen sollte diesem Beispiel folgen.