Bauaufsicht in Friesland startet Offensive gegen Schottergärten

Friesland/Hooksiel (22. 6. 2023) – Laut Niedersächsischer Bauordnung müssen alle Flächen auf einem Grundstück, die nicht überbaut oder für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind, Grünflächen sein. Die Bauaufsicht des Landkreises Friesland verweist auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Lüneburg, wonach so genannte „Schottergärten“ nicht zulässig sind. Der Landkreis empfiehlt als Alternative zu Schotterflächen, den eigenen Garten klimafreundlich zu gestalten und die Biodiversität zu fördern.

schottergarten
Unzulässiger Schottergarten oder eine mit Steinen eingefasst Grünanlage? Die Bewertung von Gartengestaltungen dürfte im Einzelfall nicht einfach werden. Foto: hol

Das OVG habe in dem Urteil erläutert, dass Grünflächen naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen sind. „Steinelemente sind somit möglich, entscheidend ist jedoch, dass diese einen geringen, untergeordneten Teil gegenüber der Grünfläche einnehmen“, so der Landkreis. „Insgesamt ist ein grüner Charakter des Gartens gefordert.“ Es gelte somit die Pflicht zur Begrünung einer Fläche. „Jede Art von Versiegelung einer nicht bebauten Grünfläche, sei es durch Schotter, Kies oder Ähnlichem, ist nicht gestattet.“

Naturnahe Gärten stärken Artenvielfalt

Die Bauaufsicht des Landkreises will jetzt Informationen an Gartenbesitzer verteilen, wenn erkennbar ist, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. „Wir setzen vorrangig auf Aufklärung und Information und darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich handeln und Gärten möglichst klimafreundlich und biodivers gestalten“, so Jessica Holz von der Unteren Bauaufsichtsbehörde Landkreis Friesland.

Kahle Flächen ohne Pflanzen böten Insekten keine Unterschlupfmöglichkeiten und keine Nahrung. Naturnahe und strukturreiche Gärten würden dagegen den Erhalt der Artenvielfalt unterstützen, da dort viele Tierarten Nahrung und Unterschlupf fänden. „Ein behördliches Einschreiten ist bei einem unzulässigen Ausmaß von Schotterflächen jederzeit möglich“, betont der Landkreis.

Schottergärten seien auch mit Blick auf den Klimawandel nachteilig: Steinflächen heizen sich bei starker Sonneneinstrahlung auf und speichern die Wärme. Die Verwendung von wasserundurchlässigen Folien unter dem Steinmaterial führe zu einer Versiegelung der Fläche. So könne Regenwasser nicht im Boden versickern und dem Grundwasser zugeführt werden. „Im Gegensatz dazu sorgen Pflanzen durch Verdunstung und Schattenwurf für einen kühlenden Effekt auf die Umgebung und unversiegelte Flächen erhalten die natürlichen Bodenfunktionen wie die Grundwasser-Neubildung“, so Jessica Holz.