Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Der Weihnachtsbaum darf niemanden gefährden

Wangerland (19. 12. 2025) – Ist der Baum zu lang oder das Auto zu klein? Egal. Irgendwie passt es schon. Fensterscheibe herunterkurbeln, den Baum quer auf die Rückbank, mit jeweils einem Meter Überhang rechts und links. Auf geht’s …

Ladung muss gesichert werden

Aus Sicht der Polizei keine gute Idee. Die Ordnungshüter in der Region weisen mit Blick auf das Weihnachtsfest darauf hin, dass auch der Transport von Weihnachtsbäumen den geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung unterliegt. „Unsachgemäß transportierte Tannen können andere Verkehrsteilnehmende gefährden und zu Unfällen führen.“

Vor dem Schmücken eines Weihnachtsbaumes steht der Transport der Tanne. Die Polizei weist auf die geltenden Bestimmungen hin. Foto: hol

In der Praxis würden immer wieder riskante Transportarten festgestellt. Da würden Bäume so weit in Fahrzeuge hineingeschoben, dass sie die Sicht des Fahrers einschränken. Andere würden eBäume neben dem Fahrzeug herziehen oder die Ladung ungesichert aus dem Kofferraum oder vom Dach herausragen lassen.

Bußgeld und Punkt

„Wer seine Ladung so transportiert, dass andere gefährdet werden, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen“, warnt die Polizei. Komme es dabei zu einem Unfall, erhöhe sich das Bußgeld auf 75 Euro, ebenfalls verbunden mit einem Punkt. Ist herausragende Ladung nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, droht zudem ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.

Die Polizei empfiehlt, Weihnachtsbäume grundsätzlich so zu verladen, dass sie weder verrutschen noch die Sicht beeinträchtigen können. Beim Transport im Fahrzeug sollte der Stamm nach vorne zeigen und möglichst direkt hinter der Rücksitzlehne liegen. Der Baum ist mit geeigneten Gurten zu sichern. 

Baum darf seitlich überstehen

Beim Transport auf dem Dach ist ein Dachgepäckträger zu nutzen. Auch hier muss der Baum mit mehreren Spanngurten fest verzurrt werden. Beim Transport mit dem Fahrrad gelten ebenfalls klare Regeln: Seitlich darf Ladung ohne zusätzliche Beleuchtung maximal 40 Zentimeter über das Fahrrad hinausragen. In der Regel ist daher nur ein Längstransport zulässig, bei dem der Baum sicher befestigt sein muss. 

Und was ist nun mit unserem Tannenbaum auf der Rückbank? Grundsätzlich ist ein solcher Transport zulässig, wenn der Baum sicher gelagert ist, die herausragende Teile gekennzeichnet sind und niemand gefährdet wird. Zum Beispiel Radfahrer. Allerdings: Laut Straßenverkehrsordnung darf die maximale Fahrzeugbreite (einschließlich Ladung) von 2,55 Meter nicht überschritten wird.

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, beim Transport von Weihnachtsbäumen sorgfältig vorzugehen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden. 

Kommentare sind deaktiviert.