Wangerland/Friesland (20. 2.2024) – Der Landkreis Friesland erstellt in diesem Jahr erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel, der für Mieter und Vermieter eine transparente und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung liefern soll. Hintergrund ist die Reform des Mietspiegelrechts 2022. Danach müssen Städte mit über 50.000 Einwohner einen Mietspiegel erstellen.
Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe als freiwillige Leistung für die kreiseigenen Städte und Gemeinden. Diese haben der hierfür erforderlichen Aufgabenübertragung zugestimmt. Bürgermeister und Landrat hätten jetzt eine entsprechende öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung unterzeichnet, meldet der Landkreis.
Der Mietspiegel wird durch den externen Dienstleister aufbereitet, der auch das sogenannte „schlüssige Konzept“ erstellt, das zur Bestimmung der „angemessenen“ Unterkunftskosten für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) aktualisiert wird. Ziel der Erhebung ist ein Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in einer Stadt oder einer Gemeinde. Berücksichtigt werden hierbei unter anderem Arten von Wohnungen, Fläche, Energieeffizienz und Lage der Wohnung.
Zur Erstellung des Mietspiegels werde es eine Befragung der Mieterinnen und Mieter im Landkreis geben, kündigt der Landkreis an. Zudem würden die Wohnungs- und Immobilienverbände beteiligt. Bevor die Befragungen beginnen, will der Landkreis informieren. Die Ergebnisse des Mietspiegels werden für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet und dann unter anderem online veröffentlicht. Die Kosten für das Projekt trägt der Landkreis.