Friesland/Wangerland (2. 5. 2025) – Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland kartiert ab sofort bis August 2025 Grünland im Kreisgebiet. Diese Arbeiten finden im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ statt. Dabei werden die Grünlandflächen erfasst, die neu in den gesetzlichen Biotopschutz aufgenommen wurden. Dazu zählt unter anderem mesophiles Grünland, also besonders artenreiche Weiden und Mähwiesen.
Die Kartierung diene der Umsetzung des gesetzlichen Schutzes, so der Landkreis. „Für Flächen, die neu unter den Biotopschutz fallen, kann mit Verweis auf das Ergebnis der Kartierung ein Erschwernisausgleich bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragt werden.“
Für die Erfassung der Flächen werden Mitarbeiterinnen des Landkreises Friesland Wiesen und Weiden im Landkreis Friesland betreten. Das gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz gegebene Betretungsrecht von Grundstücken werde dabei nur so weit wie notwendig in Anspruch genommen. „Die Mitarbeiterinnen tragen Dienstausweise des Landkreises Friesland bei sich.“
Die Kartierung findet nach Angaben der Unteren Natuschutzbehörde jeweils Werktags in der Zeit von circa 8 Uhr bis 18 Uhr statt. Bei der Kartierung werden die Flächen abgegangen und auf so genannte Kennarten – wie zum Beispiel Gänseblümchen und Scharfgarbe – für das Biotop untersucht. Die einzelnen Begehungen dauern 15 bis 45 Minuten, je nach Größe der Fläche. Der Landkreis Friesland bittet die Grundstückseigentümer um Verständnis für die Kartierungsarbeiten und das kurzfristige Betreten.
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