Wangerland (25. 9. 2024) – Eltern im Wangerland müssen ab dem 1. Januar 2025 mehr für die Verpflegung ihrer Kinder in Kindertagsstätten und Grundschulen zahlen. Zu der ebenfalls zunächst von der Verwaltung geplanten Erhöhung der Entgelte für Krippenplätze und die Inansprchnahmen von Sonderöffnungszeiten in den Kindergärten kommt es zunächst nicht.
Sämtliche Entgelte sind auch aufgrund der Corona-Pandemie seit Jahren nicht mehr angepasst worden. Grundlage für die Neuberechnung war die Entwicklung der Verbraucherpreise. Damit die Gemeinde in den jeweiligen Bereichen kostendeckend arbeiten kann, wird das Getränke- und Verpflegungsgeld in den Kindertagesstätten von monatlich 4 auf 6 Euro erhöht. Für die Mittagsverpflegung in den Kitas müssen Eltern künftig 72 statt 60 Euro im Monat berappen. In Grundschulen steigt der Preis für diese Dienstleistung je nach Inanspruchnahme von 12 auf 15 Euro oder auch von 35 auf 44 Euro.
Insoweit war die Anhebung der Entgelte im Gemeinderat unstrittig. Diskussionen gab es hingegen über die zunächst von der Verwaltung ebenfalls geplante Anhebung der Entgelte für Krippenplätze (Kinder bis drei Jahre) und die Nutzung von Sonderöffnungszeiten um jeweils um die 20 Prozent.
Reiner Tammen (Grüne) wies darauf hin, dass die Erhöhung der Betreuungskosten in den Krippen (Kindergartenplätze sind kostenfrei) inetwa der Lohnentwicklung bei den Erzieherinnen seit der letzten Anpassung entsprechen würde. Nach der Ansicht der Gruppe Gemeinsam fürs Wangerland (CDU/Grüne/FDP) ist die Gemeinde aufgrund ihres angespannten Haushalts nicht in der Lage, mit Rücksicht auf die betroffenen Familien auf die Erhöhung zu verzichten. Tammen bezifferte die Deckungslücke mit etwa 340.000 Euro.
Die SPD-Fraktion und die Gruppe der Unabhängigen (ZUW) sahen das anders. Die zeitgleiche Erhöhung der Verpflegungssätze und der allgemeinen, einkommensabhängigen Krippenentgelte wären für die betroffenen Familien eine „unzumutbare Belastung“, so Stefanie Bremers (SPD). Ihre Fraktionskollegin Marianne Kaiser-Fuchs regte an, die Betreungsentgelte erst ab 2026 anzupassen. Diesem Vorschlag schloss die ZUW-Gruppe an.