Verity-Unglück: Bund muss großen Teil der Bergungskosten tragen

Hooksiel (11. 1. 2024) – Der Bund wird voraussichtlich auf einem erheblichen Teil der Kosten der Bergung der „Verity“ sitzen bleiben. Das bestätigt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Bonn) gegenüber „Hooksiel-Life“. Fachleute gehen davon aus, dass mehrer Millionen Euro nicht von der Versicherung des Reeders gedeckt sind.

Die Eigner des britischen Frachters, der am 24. Oktober 22 Kilometer südwestlich von Helgoland, nach einem Zusammenstoß mit dem Frachter „Polesie“ gesunken war, hatte bereits Anfang Dezember erklärt, dass er das Wrack nicht bergen und keine Maßnahmen zur Bergung des Treibstoffes durchführen werde. Das 91 Meter lange Schiff liegt in gut 30 Meter Tiefe auf dem Meeresgrund.

Sicherheitstonne an der Verritt
Die ausgelegte beleuchtete Einzelgefahrtonne markiert das Wrackgebiet. Die Verkehrszentrale Wilhelmshaven überwacht das Gebiet mit Radar und AIS.  Foto: WSV

Die Generaldirektion habe sofort die Prüfungen zur Bergung des Wracks veranlasst. Dazu hätten juristische Fragen, eine Bewertung der verkehrlichen Situation in der viel befahrenen Schifffahrtsstraße, die Analyse des finanziellen Aufwands der Bergung und Sicherheitsthemen gehört, so Pressesprecherin Claudia Thoma. Die Bergung des Wracks werde vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee ausgeschrieben. „Wann das Wrack dann geborgen werden kann, hängt unter anderem von den Wetterbedingungen ab“, so Thoma.

Bei dem Unglück sind vermutlich fünf Seeleute ums Leben gekommen. Zwei Verletzte wurden gerettet, eine Leiche geborgen. Vier Besatzungsmitglieder der „Verity“ gelten seither als vermisst. An der Rettungsaktion war auch der in Hooskiel stationierte Seenotrettungskreuzer „Bernhard Grben“ der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) beteiligt. Die Überlebenden waren im Anschluss von der Seemannsmission Wilhelmshaven betreut worden.

Unglücksstelle ist abgesichert

Derzeit bestehe keine akute Gefahr, dass Treibstoff aus dem auf dem Grund liegenden Schiffes austreten könnte. Schiffe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) würden bei Kontrollfahrten eventuelle Schadstoffaustritte überwachen. Erstmaßnahmen am Wrack, mit denen die Sicherheit des Schiffsverkehrs gewährleistet werden sollte, waren bereits Mitte November abgeschlossen. Beide Masten der „Verity“ wurden gekappt und liegen sicher auf dem Wrack, so Thoma. Alle Verschlüsse der Brennstoffleitungen und der Tankentlüftungen seien überprüft, verschlossen bzw. abgedichtet worden. Um die Unglücksstelle wurde zudem ein Sperrgebet von einer halben Seemeile eingerichtet. 

Der Eigner beruft sich auf die Regeln der Internationalen Haftungsbeschränkung (Londoner Haftungsbeschränkungs-Übereinkommen), wonach er seine Haftung auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzen kann. „Die begrenzte Haftung wird deutlich unter den zu erwartenden Kosten der Bergung liegen“, ist man bei der WSV überzeugt. Nach Informationen der „Kieler Nachrichten“ soll die Haftungssumme für die „Verity“ bei zwei Millionen Euro liegen. Die Bergung könnte rund zehn Millionen Euro kosten.

Eigner pocht auf Haftungsbeschränkung

Das Londoner Abkommen zur Haftungsbeschränkungs ist weltweit gütig. Es wurde 1976 von allen Schifffahrtsnationen beschlossen, damit es bei Unfällen auf See einerseits eine von den Versicherungen garantierte Mindestsumme für die Geschädigten gibt und andererseits die Kosten für die Haftungspolicen von den Reedern finanziell getragen werden können. 

Im Falle der Havarie der „Verity“ sind danach alle Kosten im Rahmen der Bergung, die über die garantierte Mindestsumme hinausgehen, vom Bund zu tragen. Alle weiteren Kosten (zum Beispiel für Maßnahmen zur Absicherung der Unfallstelle mit Schiffen und der Einsatz eines Ölüberwachung-Flugzeuges) würden unabhängig von den Bergekosten mit den Versicherungen abgerechnet.