Wangerland (13. 3.2025) – Traditionell werden in Friesland am Ostersamstag in der Abenddämmerung Brauchtumsfeuer entzündet, um das Osterfest zu feiern. Voraussetzung für diese Brauchtumsfeuer ist, dass diese vorab angemeldet und als öffentliche, für jede Person zugängliche Veranstaltung durchgeführt werden. Die Gemeinde Wangerland nimmt bis zum Donnerstag, 17. April, Anmeldungen entgegen.
Bei den Osterfeuern muss das Brauchtum im Fokus steht. Die untere Abfallbehörde des Landkreises Friesland weist drauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen in Niedersachsen grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme gibt es für Brauchtumsfeuer, bei denen das gemeinsame Feiern eines (religiösen) Festes im Vordergrund steht. Hierbei dürfen getrocknete Äste (etwa Herbstschnitt) im Rahmen der Feier verbrannt werden.
Das Brauchtum darf nicht zur illegalen Abfallentsorgung genutzt werden. „Altreifen, Kunststoff, Sperrmüll, Öle und andere Abfälle gehören ordnungsgemäß entsorgt und nicht ins Osterfeuer“, betont der Landkreis. Gleiches gelte für behandeltes oder beschichtetes Holz, zum Beispiel aus Zäunen. Da ein Brauchtumsfeuer bis ca. Mitternacht erloschen sein muss, dürfen auch keine dicken Stämme, Wurzelstöcke usw. verbrannt werden.Informationen zur richtigen Entsorgung von Gartenabfällen finden Interessierte unter https://www.friesland.de/gartenabfall.
Der Standort für das Feuer sollte sorgsam ausgewählt werden. Neben dem Brandschutz und dem Schutz der Nachbarschaft vor Rauchbelästigung geht es hierbei auch um den Umweltschutz.
Um Tiere zu schützen und artenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden, sollte Baum- und Strauchschnitt erst sieben Tage vor dem Feuer angeliefert und großflächig verteilt werden. Am Tag des Abbrennens kann das Material dann zur Feuerstelle gebracht und aufgeschichtet werden.