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Mit oder ohne Badebetrieb: WTG sucht Investor für Hallenbad-Grundstück

Hooksiel (14. 10. 2025) – Die Wangerland Touristik GmbH (WTG) unternimmt einen neuen Anlauf, einen Investor für das Grundstück „Zum Hallenbad 2“ samt dem darauf stehenden Meerwasser-Hallenwellenbad zu finden. Heute startet das entsprechende Interessenbekundungs-Verfahren für das Areal. Das Bieterverfahren läuft bis zum 3. November. 

Leeres Becken im Hallenwellenbad
Morgen schlißt das Hallenwellenbad in Hooksiel. Ob der Badebetrieb jemals wieder aufgenommen wird, ist ungewiss. Archiv-Foto: hol

Die Investorensuche steht im Zusammenhang mit den Bemühungen, die insolvente WTG zu sanieren. Dafür will sich das Unternehmen weitgehend von seinem Immobilienbesitz trennen. Das Bad gehört zu den Sorgenkindern der WTG. Nach offiziellen Angaben soll es zuletzt ein Defizit von 80.000 Euro im Monat eingefahren haben. Vor diesem Hintergrund wird der Betrieb eingestellt. Der morgige Mittwoch ist der vorerst letzte Badetag. 

Über 20.000 Quadratmeter Fläche

Das Grundstück „Zum Hallenbad 2“ umfasst das Gebäude des Hallenwellenbades samt Ausstattung und Parkplätzen sowie die anschließenden Grünflächen. Die zum Verkauf stehende Fläche umfasst nach WTG-Angaben rund 20.800 Quadratmeter und ist im geltenden Bebauungsplan als Sondergebiet „Freizeitanlagen“ ausgewiesen. „Eine Fläche mit großem Potenzial für vielfältige Nutzungskonzepte“, ist WTG-Geschäftsführer Torsten Riedel überzeugt. „Unser Ziel ist es, einen Investor zu gewinnen, der das Wangerland langfristig bereichert und neue Impulse für die touristische Entwicklung setzt.“

Bäderbetrieb keine Bedingung

Interessenten sind aufgefordert, darzustellen, in welcher Form das Meerwasser-Hallenbad oder ein anderes Bäderangebot in ihrem Nutzungskonzept eine Rolle spielen und ob das über 40 Jahre alte Bad weiter betrieben werden soll. Aber, so heißt es wörtlich: „Auch ein reiner Grundstückserwerb ohne Fortführung eines Badebetriebes ist möglich.“

Rat müsste Hotelbau absegnen

Zuletzt hatten potenzielle Investoren öffentlich darüber spekuliert, dass sie gern am Hallenwellenbad ein Hotel bauen würden. Die WTG weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Hotel- oder Ferienwohnung-Nutzung der Bebauungsplan geändert werden müsste. Die Entscheidung darüber läge beim Rat der Gemeinde Wangerland. In den vergangenen Jahren hatten sich die politischen Gremien schwer damit getan, das Schicksal des öffentlichen Bades mit den Interessen privater Hotelbetreiber zu verbinden. Inwieweit die prekäre Lage der WTG diese Grundhaltung verändert hat, wird sich erweisen müssen.

Weitere Informationen sind dem „Elektronischen Amtsblatt“ der Gemeinde Wangerland unter www.wangerland.org zu entnehmen. 

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