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Gesetzesänderung soll Weg für Jagd auf Problemwölfe frei machen

Friesland/Wangerland (6. 3. 2026) – Nach einem Beschluss des Bundestages ist der Wolf künftig jagbares Wild. Die friesländische Bundestagsabgeordnet Siemtje Möller (SPD) begrüßt die entsprechende Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes als „wichtigen Schritt hin zu einem praktikableren Umgang mit dem Wolf in Deutschland“. 

Nach der Gesetzesänderung könnten so genannte „Problemwölfe“, wie jüngst im Bereich der Gemeinde Friedeburg ausgemacht, künftig zeitnäher und mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand getötet werden. Zudem werde ein generelles Bestandsmanagement durch die Bejagung von Wölfen möglich. 

Möller: Schutz von Schafen nicht möglich

„In Niedersachsen ist die Landwirtschaft ein unverzichtbarer wirtschaftlicher Faktor“, so Möller. Das Land habe die größte und weiterhin wachsende Wolfspopulation in Deutschland. Damit nähmen die Konflikte mit der Weidetierhaltung spürbar zu. „Die wachsende Wolfspopulation stellt für diese Haltungsform eine große Herausforderung dar.“

An der Küste stelle die steigende Zahl an Wölfen zudem eine Gefahr für die Schafe auf den Deichen dar. Hier sei kein ausreichender Herdenschutz, etwa durch Zäune, möglich. Durch Schafe bewirtschaftete Deiche seien aber die Grundlage für den Hochwasserschutz. Möller: „Umso wichtiger ist es, dass der präventive Herdenschutz nun durch die Bejagung von Wölfen ergänzt wird.“

Jetzt ist das Land gefordert

Die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen müssen nun auf Landesebene durch Wolf-Managementpläne konkretisiert und in Landesrecht umgesetzt werden. „In Niedersachsen ist das Umweltministerium gefordert festzulegen, in welchem Umfang der Wolf künftig bejagt werden darf“, so Möller. „Erst auf dieser Grundlage kann ein Bestandsmanagement durch Bejagung beginnen.“

Nabu warnt vor Jagdzeiten

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hat die Bundesländer unterdessen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass durch die Novelle des Bundesjagdgesetzes keine anlasslose Jagdzeit für Wölfe eingeführt wird. Die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht löse keine Konflikte mit Weidetieren. Dafür bräuchte es viel mehr flächendeckenden Herdenschutz mit Zäunen und gegebenenfalls mit Herdenschutzhunden. Problematische Einzeltiere hätten bereits bislang nach geltendem Recht entnommen werden können. 

Die neue Rechtslage könnte je nach Umsetzung in den Ländern den Bestand der Wolfspopulation gefährden, neue Rechtsunsicherheiten schaffen und ein falsches Signal für den Natur- und Artenschutz in Deutschland senden. 

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