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„Hooksiel sicher“: Parken in Spielstraßen nur auf markierten Flächen

Hooksiel (28. 4. 2026) – Fußgängerzone, Tempo-30-Zone, mehrere „verkehrsberuhigte Bereiche“. Der Verkehr in Hooksiel ist weitgehend entschleunigt. Aber die Tempo-Reduzierung hat weitere Konsequenzen. Eine davon: die Parkregelung. 

In „verkehrsberuhigten Bereichen“ darf man nur auf dafür extra markierten Flächen parken. Foto: hol

Normalerweise können Autofahrer ihre Wagen innerorts am rechten Straßenrand abstellen – zumindest solange an den betreffenden Stellen kein Halte- oder Parkverbot gibt, die Straßen breit genug sind und keine Einfahrten versperrt werden. 

Halten nur zum Be- und Entladen

Anders in den so genannten „Spielstraßen“. Wagen dürfen hier nur auf den Grundstücken der Anwohner, in Parkbuchten oder auf besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Ausgenommen davon sind nur Halts zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

Die Park-Markierungen können Linien auf dem Asphalt sein oder auch eine erkennbar andere Pflasterung. Hier dürfen Autos laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln sogar entgegen der Fahrtrichtung, also auf der linken Seite, abgestellt werden.

Fußgänger auf der gesamten Straße

In „verkehrsberuhigten Bereichen“ dürfen sich Fußgänger und Radler auf der gesamten Straßenbreite bewegen. Kinder sollen auf der Straße spielen können. Alle Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Für Autofahrer ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, also 4 bis 7 km/h und nicht 20 km/h, wie viele meinen. 

Wer aus einer so genannten „Spielstraße“ kommt, muss sich so verhalten, als würde er sich von einem Grundstück in den Verkehr einfädeln wollen. Vorfahrt hat er nie. Foto: hol

Noch eine Besonderheit, auf die wir im Rahmen der Serie „Hooksiel sicher“ schon einmal hingewiesen haben. Wer aus einem „verkehrsberuhigten Bereich“ herausfährt, muss immer Vorfahrt gewähren. Man muss sich so verhalten, als würde man von einem Grundstück auf eine Straße fahren. Innerhalb der Zonen gilt „Rechts vor links“.

Bußgeld und Punkt

Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich zum Beispiel mit Tempo 35 unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro und einen Punkt in Flensburg. Teurer wird es, wenn dabei Personen gefährdet werden. Gegebenenfalls kann dann auch ein Fahrverbot drohen. Wer seinen Wagen außerhalb der markierten Flächen parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. 

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

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