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Alle Beiträge zum Thema “Hooksiel sicher”

„Hooksiel sicher“: Beim Supermarkt gilt kein rechts vor links

Hooksiel (28. 5. 2026) – Pfingsten in Hooksiel. Der Ort ist rappelvoll. Der Parkplatz vor dem Supermarkt an der Bäderstraße auch. Einheimische erledigen ihr Einkäufe fürs Fest, Gäste sichern sich den Proviant für ihren Kurzurlaub. Ein Auto nach dem anderen schiebt sich auf den Parkplatz. An der Ausfahrt auf die Bäderstraße warten die motorisierten Kunden auf eine Lücke zwischen Radfahrern, Fußgängern und Durchgangsverkehr. 

Der ganz normale Wahnsinn. „Eigentlich ist es wirklich erstaunlich, dass hier nicht mehr passiert“, stellt ein Hooksieler fest, der das Wirrwarr fasziniert beobachtet. Aber was ist, wenn doch etwas passiert? Diese Frage soll in dieser Folge der Serie „Hooksiel sicher!“ geklärt werden.

StVO gilt nur teilweise

Erste Feststellung: Bei dem Edeka-Parkplatz handelt es sich um ein Privatgelände, wie bei den meisten Supermarkt-Parkplätzen. Nur auf den wenigsten Großparkplätzen gibt es aber klare Wegführungen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der die Regeln für den Verkehr im öffentlichen Raum regelt, greift hier nur teilweise. Das gilt übrigens auch für Parkplätze, an denen das Schild aufgestellt wurde: „Hier gilt die StVO“.

Auf privaten Parkplätzen gilt die Straßenverkehrs-Ordnung nur eingeschränkt. Gut beraten ist, wer einmal mehr auf die Bremse tritt, wenn es unübersichtlich wird. Foto: hol

Ein solches Schild findet man an der Bäderstraße ohnehin nicht. Stellt sich die Frage, was gilt hier eigentlich? Zweite Feststellung: Die Fahrtrichtung der Autos ist beliebig. Auf der Suche nach einem freien Stellplatz dürfen Autofahrer also sowohl geradeaus am Supermarkt vorbei fahren oder auch schon nach wenigen Metern nach links abbiegen, in der Hoffnung so schnelle in die zweite Stellplatzreihe zu gelangen.

Rücksichtnahme oberstes Gebot

Aber wenn es eng wird und ich von rechts komme, habe ich doch Vorfahrt, oder? Nein. Zumindest nicht automatisch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2022 festgestellt, dass auf Parkplätzen ohne klare Vorfahrtsregel üblicherweise kein rechts vor links gilt. Dritte Feststellung: Auf privaten Parkplätzen gelten lediglich die in Paragraf 1 der StVO festgelegten Grundregeln: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Wer am Verkehr teilnimmt, darf keinen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen, gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen.“ 

Häufig Mitschuld

Das gilt für das Ein- und Ausparken ebenso wie im Miteinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern, die alle dieselben Wege nutzen. Apropos ein- und ausparken. Wer hat eigentlich Anspruch auf einen freien Parkplatz? Ganz einfach: Derjenige, der zuerst die Parklücke besetzt. Aber Vorsicht. Kommt es bei einer Rangelei um einen freien Stellplatz zu einem Zusammenstoß, bekommen in der Regel beide Beteiligten eine Mitschuld.

Vierte Feststellung: Wer auf einem privaten Parkplatz sicher gehen will, in keinen Unfall verwickelt zu werden, und schon gar nicht, einen zu verursachen oder eine Mitschuld zu bekommen, sollte einmal mehr nach links und rechts gucken, einmal mehr auf die Bremse treten und einmal weniger auf seine vermeintlichen Rechte pochen. Manchmal gibt es die nämlich gar nicht. 

Fünfte Feststellung: Hooksieler sind ja durchweg freundliche Menschen. Die dürften mit der erforderlichen Portion Extra-Rücksichtnahme kein Problem haben. Vielleicht ist das der eigentlich Grund dafür, dass auf dem Edeka-Parkplatz nur so selten etwas passiert.

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wer die bereits erschienen Artikel im Rahmen der Serie „Hooksiel sicher“ lesen möchte, sollte im Suchfeld (oben links auf der Startseite) einfach „Hooksiel sicher“ eingeben. Anregungen oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

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„Hooksiel sicher“: Radfahrer sind auf Gehwegen nur Gäste

Hooksiel (12. 5. 2026) – Fahrrad fahren macht Spaß. Vor allem auch mit elektrischer Unterstützung. Mit 25 Stundenkilometern quer durchs Wangerland – dabei lernt man Land und Leute kennen und kann etwas für seine Gesundheit tun. Aber Vorsicht: Wer sich nicht an die geltenden Radfahrregeln hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 55 Euro.

Peter Merkler hält die häufig zu findenden Gehwegschilder mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ für ein echtes Sicherheitsproblem. Kaum jemand weiß, dass Radfahrer hier nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen – selbst wenn keine Fußgänger in der Nähe sind. Foto: hol

Längst nicht alle Vorschriften für Radler so bekannt, wie sie sein sollte. Der Hooksieler „RadKaleu“ Peter Merkler weist im Gespräch mit „Hooksiel-life“ auf ein erhebliches Sicherheits- und Tourismusproblem hin: Die irreführende Beschilderung vieler Wege als Fußgängerwege mit der Ergänzung „Fahrräder frei“. Beispiele dafür gibt es in der Gemeinde Wangerland (und auch in den Nachbarkommunen) jede Menge. 

Nur Schrittgeschwindigkeit zulässig

„Die Gemeinde wirbt mit über 200 Kilometern Radwegen im Wangerland, was Urlauber motiviert, viel mit dem Rad zu unternehmen“, erläutert Merkler. „In der Realität handelt es sich jedoch häufig um Fußwege, auf denen Radfahrer eigentlich nur in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, um Fußgänger nicht zu gefährden.“

Die Rechtslage ist klar: Auf reinen Gehwegen (Schild mit zwei weißen Fußgängern auf blauem Grund) haben Radfahrer nichts verloren – es sei dann, ein weißes Zusatzschild „Fahrräder frei“ erlaubt ihnen die Mitnutzung des Gehweges. Das heißt, Radfahrer sind hier als Gäste geduldet. Sie müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) fahren – und zwar unabhängig davon, ob gerade ein Fußgänger in der Nähe ist oder nicht.

Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus. Meist sind die Radfahrer (viel) schneller unterwegs. Weitsichtige gehen zumindest aufs Bremspedal, wenn Fußgänger nahen. Andere wollen die Hindernisse lieber „wegklingeln“. Beides ist nicht erlaubt.

Warum keine echten Radwegschilder?

Peter Merkler fragt sich angesichts der Flut von Verstößen von Radfahrern gegen die Nutzungs-Vorschriften auf Gehwegen, warum an Gemeinde- und Kreisstraßen keine „echten“ Radwegschilder (weißes Fahrrad auf blauem Grund) aufgestellt werden. Oder Schilder mit Fahrrad und zwei weißen Fußgängern daneben für kombinierte Geh- und Radwege. Auf diesen Radwegen müssten Radler die Radweg zu nutzten, auf Kombi-Wegen aber nur dann Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn tatsächlich Fußgänger gefährdet sein könnten. 

Das blaue Verkehrsschild mit Fahrrad/ Fußgängern auf weißem Grund besagt, dass beide Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. Foto: hol

Der Grund liegt auf der Hand: Radler müssen Radwege mit Benutzungspflicht nur dann befahren, wenn das auch zumutbar ist – wenn der Weg also nicht etwa durch Laubhaufen, Schnee oder parkende Autos blockiert wird oder er nicht so buckelig ist, dass er nicht mehr sicher befahren werden kann. Möglicherweise nutzen Kommunen die Gehweg-Schilder mit dem Zusatzschild „Fahrräder frei“ auch deshalb so gern, um sich Kosten für die eigentlich nötige Radwegsanierung zu sparen? 

Radler können Straße nutzen

Wie dem auch sei. Auf Gehwegen mit Zusatzschild gilt keine Benutzungspflicht. Die Zweiradfahrer können hier, mit Ausnahme von Kindern bis zu acht Jahren, auf der Straße fahren – ohne besondere Geschwindigkeitsbegrenzung. Autofahrer dürfen Radfahrern übrigens nur dann überholen, wenn sie mindestens 1,5 Meter Seitenabstand halten. Aber auch das ist so eine Regel, die offenbar kaum jemand kennt.

Wer sich mit RadKaleu Peter Merkler auf eine sichere Radtour durch die Region begeben möchte, kann sich über das von ihm angebotene Programm unter https://radkaleu.de informieren.

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

„Hooksiel sicher“: Parken in Spielstraßen nur auf markierten Flächen

Hooksiel (28. 4. 2026) – Fußgängerzone, Tempo-30-Zone, mehrere „verkehrsberuhigte Bereiche“. Der Verkehr in Hooksiel ist weitgehend entschleunigt. Aber die Tempo-Reduzierung hat weitere Konsequenzen. Eine davon: die Parkregelung. 

In „verkehrsberuhigten Bereichen“ darf man nur auf dafür extra markierten Flächen parken. Foto: hol

Normalerweise können Autofahrer ihre Wagen innerorts am rechten Straßenrand abstellen – zumindest solange an den betreffenden Stellen kein Halte- oder Parkverbot gibt, die Straßen breit genug sind und keine Einfahrten versperrt werden. 

Halten nur zum Be- und Entladen

Anders in den so genannten „Spielstraßen“. Wagen dürfen hier nur auf den Grundstücken der Anwohner, in Parkbuchten oder auf besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Ausgenommen davon sind nur Halts zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

Die Park-Markierungen können Linien auf dem Asphalt sein oder auch eine erkennbar andere Pflasterung. Hier dürfen Autos laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln sogar entgegen der Fahrtrichtung, also auf der linken Seite, abgestellt werden.

Fußgänger auf der gesamten Straße

In „verkehrsberuhigten Bereichen“ dürfen sich Fußgänger und Radler auf der gesamten Straßenbreite bewegen. Kinder sollen auf der Straße spielen können. Alle Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Für Autofahrer ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, also 4 bis 7 km/h und nicht 20 km/h, wie viele meinen. 

Wer aus einer so genannten „Spielstraße“ kommt, muss sich so verhalten, als würde er sich von einem Grundstück in den Verkehr einfädeln wollen. Vorfahrt hat er nie. Foto: hol

Noch eine Besonderheit, auf die wir im Rahmen der Serie „Hooksiel sicher“ schon einmal hingewiesen haben. Wer aus einem „verkehrsberuhigten Bereich“ herausfährt, muss immer Vorfahrt gewähren. Man muss sich so verhalten, als würde man von einem Grundstück auf eine Straße fahren. Innerhalb der Zonen gilt „Rechts vor links“.

Bußgeld und Punkt

Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich zum Beispiel mit Tempo 35 unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro und einen Punkt in Flensburg. Teurer wird es, wenn dabei Personen gefährdet werden. Gegebenenfalls kann dann auch ein Fahrverbot drohen. Wer seinen Wagen außerhalb der markierten Flächen parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. 

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

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„Hooksiel sicher“: Achtung-Schild am Sielhamm fast ohne Wirkung

Hooksiel (14. 4. 20226) – Die Regel „Rechts-vor-Links“ kennt jeder Verkehrsteilnehmer, der jemals einen Führerschein machen musste – aber nicht jeder beherzigt sie. Ein ganze Reihe von Lesern haben nach der jüngsten Folge der Serie „Hooksiel sicher“ darauf hingewiesen, dass es neben der Einmündung der Straße zum Parkplatz am Sengwarder Anteil noch weitere Ecken in Hooksiel gibt, an denen kaum jemand die Vorfahrt so achtet, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.

Das Achtung-Schild vor der Einmündung zum Sielhamm soll die Autofahrer daran erinnern, dass sich an der Einmündung Sielhamm in die Lange Straße die Vorfahrt mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone geändert hat: Es gilt Rechts-vor-Links. Archiv-Foto: hol

In Tempo-30-Zonen gilt generell Rechts-vor-Links, so lange die Beschilderung nicht etwas anderes vorgibt. Die Lange Straße ist bekanntlich seit Herbst 2025 eine solche Zone. Ein Teil der Autofahrer hält sich seither an die vergebene Höchstgeschwindigkeit. Die Allermeisten rollen aber ortseinwärts ungebremst an der Einmündung des Sielhamm vorbei – häufig überrascht, das dort Verkehrsteilnehmer stehen, die sich „vordrängeln“ wollen. 

Erst der zweite Gedanke bringt Erleuchtung: Die Sielhammer drängeln nicht, sie haben tatsächlich Vorfahrt. Warum? Weil sie von rechts kommen.

Es gibt Handlungsbedarf

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, sagt der Volksmund. Daran hat auch die Straßenverkehrsbehörde gedacht, als die die Einrichtung der Tempo-30-Zone im Zuge von Lange Straße/Pakenser Altendeich genehmigt hat. Um Unfällen vorzubeugen, wurden ortsauswärts vor der Nordstraße und dem Pakenser Hörn Vorfahrt-Schilder aufgestellt. Hier ist die Rechts-vor-Links-Regel bewusst aufgehoben.

Andernorts bereits bewährt: „Haifischzähne“ mahnen dazu, an Einmündungen die „Rechts-vor-Links“-Regel zu beachten. Foto: Jonas Abeldt

Auch am Sielhamm hat die Behörde Handlungsbedarf gesehen. Ortseinwärts steht vor der Einmündung ein „Achtung“-Schild mit dem Zusatz: „Vorfahrt geändert“. Dieser Hinweis sollte vor allem Hooksieler dafür sensibilisieren, dass sich an dieser Stelle nach Jahrzehnten etwas geändert hat. Die Botschaft: Bislang hattest Du Vorfahrt! Jetzt musst Du die Vorfahrt gewähren!

Vorfahrt regelmäßig missachtet

Vielleicht liegt es daran, dass viele Oster-Urlauber sich nicht mehr daran erinnern konnten, wie die Vorfahrtsfrage an der Einmündung Sielhamm früher geregelt war. „Geändert? Was? Wie? Warum?“. Das „Achtung“-Schild hat jedenfalls den Anteil derer, die die von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer vorgelassen hat, allem Anschein nach nicht über die 50-Prozent-Marke gehoben. Die gute Nachricht: Zu Unfällen ist es trotzdem nicht gekommen. 

„In acht von zehn Fällen wird mir die Vorfahrt nicht gewährt und es würde immer wieder zu Zusammenstößen kommen, wenn man hier nicht permanent wirklich anhält“, beschreibt Sielhamm-Anwohner Bruno Bölts die Lage. Und: „Bei Fahrradfahrern ist es noch schlimmer.“

Da das „Vorfahrt geändert“-Schild ohnehin nach den Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde spätestens nach sechs Monaten (das wäre Mitte April) wieder demontiert werden soll, stellt sich die Frage, wie die Einmündung Sielhamm dauerhaft gesichert werden kann. Da gäbe es nach Ansicht von Anwohnern mehrere Möglichkeiten: Entweder man montiert auch hier ein „Vorfahrt“-Schild, dass die Rechts-vor-Links-Regel aufhebt – oder man unterstreicht die Rechts-vor-Links-Regel durch ein „Schutzmann“-Schild mit dem Zusatz „Vorfahrt gewähren“. 

Vorbild: Haifischzähne

Eine weitere, in anderen Kommunen bereits verwendete Möglichkeit: Eine weiße, mit dreieckigen Markierungen gezackte Linie („Haifischzähne“) auf der Fahrbahn der Lange Straße vor der Einmündung Sielhamm. Sie würde zusätzlich signalisieren, dass man hier anzuhalten hat, weil von Rechts ein Auto, ein Motorrad- und Radfahrer kommen könnte. 

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

„Hooksiel sicher“: Auch an unscheinbaren Straßen gilt Rechts-vor-Links

Hooksiel (8. 4. 2026) – Die Situation kommt fast täglich vor. In großer Zahl rollen von der Landesstraße 810 kommenden Autos über den Sengwarder Anteil in Richtung Hooksieler Ortskern. Ein Teil der Fahrer hält sich an die Tempo-30-Vorgabe, ein Teil nicht. Aber kaum jemand hat die unscheinbare Straßen im Blick, die nach rechts auf einen Parkplatz führt.

Gefährliche Ecke am Sengwarder Anteil. Bei der unscheinbaren Zufahrt zum Parkplatz handelt es sich um eine Straße. Die Konsequenz: Der von rechts kommende weiße Wagen hat Vorfahrt, wenn er in den Sengwarder Anteil einbiegen möchte. Foto: hol

Das kann im Ernstfall teuer werden. Denn an dieser Einmündung gilt die Vorfahrtsregel: „Rechts vor Links“. Heißt konkret: Die vom Parkplatz über die kurze Verbindungsstraße kommenden Wagen haben Vorfahrt. Die in Richtung Alter Hafen fahrenden Verkehrsteilnehmer müssen anhalten. 

Wer „Spielstraßen“ verlässt, muss warten

Das so einfach anmutende Vorfahrts-Prinzip „Rechts vor Links“ gilt an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen, Ampeln oder die Anweisungen der Polizei geregelt wird. Allerdings: Die Regel gilt nicht für unbefestigte Feld- und Waldwege, an Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Bereichen oder an Einmündungen zu privaten Grundstücken. Aber Vorsicht: Privatstraßen sind verkehrsrechtlich trotzdem Straßen.

Was sich in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis häufig nur schwer zu erkennen. Ein Beispiel: Verkehrsberuhigter Bereich. Wer einen verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) verlässt, hat nie Vorfahrt – auch wenn er von rechts kommt. Dieser Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, wie etwa ein Autofahrer, der sich von seinem Grundstück kommend in den fließenden Verkehr einfädelt. 

In der Regel signalisiert ein Schild, dass ein verkehrsberuhigter Bereich endet. Für (vorfahrtsberechtigte) Autofahrer, die an einer „Spielstraßen“-Ausfahrt vorbeifahren, ist die Lage nicht immer so leicht ersichtlich. Allerdings: Die Unsicherheit hier hat meist keine Folgen. Im Zweifelsfall halten beide Autofahrer an, weil sie der Ansicht sind, der jeweils andere habe Vorfahrt. 

Sicheres Indiz: Abgesenkter Bordstein

Anders an Einmündungen, deren Charakter nicht sofort erkannt wird. Ist das eine Straße, die da von rechts einmündet? Oder ist das nicht eine Parkplatz-Einfahrt oder eine gut ausgebaute Zufahrt zu einem privaten Grundstück? Im einen Fall gilt Rechts-vor-Links, im anderen muss der Einbieger stets warten.

Worauf sollte man achten: An Straßen stehen häufig Schilder mit Straßennamen oder Verkehrsschilder. Ein sicheres Indiz ist auch ein abgesenkter Bordstein. Daran lässt sich in der Regel eine private Grundstückszufahrt von einer Straße unterscheiden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Wer einen abgesenkten Bordstein überfährt, muss den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren – auch wenn er selbst von rechts kommt.

Gegenseitige Rücksichtnahme

In Zweifelsfällen gilt, was die Straßenverkehrsordnung ohnehin als generelle Haltung empfiehlt: Gegenseitige Rücksichtnahme. Die wechselseitige Verständigung von Autofahrern wird zum Beispiel auch dann erwartet, wenn mehrere Fahrzeuge an einer Kreuzung stehen, die aufgrund der „Rechts vor links“-Regel wechselseitig alle vorfahrtsberechtigt sind.

Übrigens: Wer die „Rechts-vor-Links-Regelung“ nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Kommt es dadurch zu einer Gefährdung oder gar einer Sachbeschädigung, wird ein Bußgeld von 100 bzw. 120 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

„Hooksiel sicher“: Vorfahrt-Schild jetzt am richtigen Platz

Hooksiel (5. 3. 2026) – Aufmerksamen Verkehrsteilnehmern ist es vielleicht schon aufgefallen. Am Pakenser Altendeich hat sich die Verkehrsschild-Landschaft ein klein wenig verändert. Am Mittwoch hat der Bauhof der Gemeinde Wangerland eines der beiden „Vorfahrt“-Schilder in Richtung Ortsausgang umgehängt – und damit auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde die Sicherheit in Hooksiel erhöht.

Der schmale Privatweg Pakenser Hörn kann schnell mal übersehen werden. Hier sorgt seit Mittwoch ein „Vorfahrt“ -Schild für Klarheit. Ohne das Schild würde hier die Rechts-vor-Links-Regel greifen. Foto: hol

Der Pakenser Altendeich ist bekanntlich seit Oktober vergangenen Jahres Teil einer Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen gilt durchweg die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links. Zumindest dann, wenn Verkehrsschilder nicht etwas anderes vorgeben. 

Bei der Einführung der Zonen-Regelung hatte die Straßenverkehrsbehörde angeordnet, dass in Fahrtrichtung ortsauswärts Vorfahrt-Schilder an den Einmündungen Nordstraße und Pakenser Hörn aufgehängt werden. Die Schilder signalisieren den Verkehrsteilnehmern auf dem Pakenser Altendeich, dass sie an diesen von rechts kommenden Einmündungen Vorfahrt haben. Aber auch nur an diesen.

Autos, die aus dem „verkehrsberuhigtem Bereich“ Ludwig-Meinardus-Straße in den Pakenser Altendeich einbiegen wollen, müssen grundsätzlich warten. Foto: hol

An der Nordstraße, die unter anderem zur katholischen Kirche führt, erfüllt das Schild seither seinen Zweck. Das zweite Schild allerdings war seinerzeit irrtümlich an der Einmündung der Ludwig-Meinardus-Straße aufgehängt worden – etwa 100 Meter vom Pakenser Hörn entfernt. Hier allerdings ergab die Beschilderung überhaupt keinen Sinn. Die Ludwig-Meinardus-Straße ist als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (im Volksmund: Spielstraße) ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer, die sich aus einem solchen Bereichen ins Straßennetz einfädeln wollen, haben nie Vorfahrt. Sie müssen sich so verhalten, als würden sie von einem Privatgrundstück auf eine Straße fahren.

Ein Stück weiter allerdings hätte es ohne eine klare Verkehrsregelung gefährlich werden können. Bei dem schmalen, gepflasterten Pakenser Hörn, einer Zufahrt zu einigen rückwärtigen Häusern, handelt es sich um einen Privatweg. Darauf weist ein Zusatzschild ausdrücklich hin. 

Auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung hat das keinen Einfluß. Der mit einem Straßenschild versehene Weg ist danach eindeutig eine „Straße“. Die Autos auf dem viel befahrenen Pakenser Altendeich hätten – zur Überraschung wohl manch eines Verkehrsteilnehmers – vor dem unscheinbaren Pakenser Hörn anhalten müssen. Hier hebt jetzt das „Vorfahrt“-Schild die Rechts-vor-Links-Regel auf. 

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

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