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Dürfen private Dienstleister am Hafen von Horumersiel Knöllchen verteilten?

Wangerland (28. 9. 2025) – Strafen für falsches Parken sind immer ärgerlich. Entweder wurde die Parkzeit falsch erfasst oder die Beschriftung auf dem Parkautomaten war unklar. Zumindest aus Sicht vieler Autofahrer. Erst zahlen, dann parken? Das erschließt sich auch nicht jedem. Zumal es von Ort zu Ort komplett unterschiedliche Regelungen gibt. 

Der Parkplatz am Hafen von Horumersiel wird von der WTG betrieben und von privaten Dienstleistern überwacht. Foto: hol

Ein ebenfalls häufiger Grund für Beschwerden bei der Wangerland Touristik GmbH (WTG) und der Gemeinde Wangerland: Warum kann man mit einem Tagesticket für einen Strandparkplatz etwa in Hooksiel nicht auch noch anschließend im Ort parken? Gemeinde und gemeindeeigene GmbH haben unterschiedliche Parksysteme …

Ticket in den frühen Morgenstunden

Viel grundsätzlicher ist der Einwand von Heinz-Georg Plettenberg. Der Kriminalrat a. D. aus Bad Zwischenahn war mit seinem Wohnmobil im Wangerland unterwegs. Abends suchte er einen Stellplatz in Schillig, fand aber keinen. Er fuhr weiter zum Hafen in Horumersiel, wo die WTG Stellplätze für Wohnmobilisten anbietet. 

Aber auch hier waren alle Plätze belegt. In Anbetracht der späten Uhrzeit stellte Plettenberg sein Wohnmobil auf die freie Pkw-Parkfläche davor, in der Erwartung, am nächsten Tag auf einen Wohnmobil-Stellplatz vorrücken zu können.

Doch dazu kam es gar nicht erst. Schon am sehr frühen Morgen erhielt Plettenberg ein Ticket von einer Mitarbeiterin der von der WTG mit der Parkraum-Überwachung beauftragten PRS Parkraum Service GmbH. Die Konsequenz: Der Falschparker soll eine „Vertragsstrafe“ in Höhe von 66 Euro zahlen. „Ich werde nicht zahlen“, versicherte Plettenberg gegenüber „Hooksiel-life“. Nach Überzeugung des juristisch kundigen Seniors ist die Strafe gegen ihn rechtswidrig verhängt worden.

Öffentlich-rechtlich gewidmet?

„Bei dem Hafenparkplatz handelt es sich unzweifelhaft um gewidmeten rechtlichen und tatsächlichen Verkehrsraum, der sich als gewidmete Fläche in der Verantwortung der Gemeinde Wangerland befindet“, ist Plettenberg überzeugt. Die Hafenanlagen seien öffentliches Gut, der Hafen selbst sei Ausgangspunkt für Schiffsausflüge und andere maritime Aktivitäten. Der nach eigener Überzeugung zu Unrecht zur Kasse gebetene Wohnmobilist verweist auf bundesweit relevante Entscheidungen des Oberlandesgerichte (OLG) Frankfurt aus dem Jahr 2017, wonach die Verkehrsüberwachung von öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen nicht auf private Dienstleister übertragen werden darf – auch nicht, so Pletternberg, auf eine kommunale Tochtergesellschaft wie die WTG.

Auf öffentlich-rechtlich gewidmeten Verkehrsflächen gilt das staatliche Gewaltmonopol. Anders als etwa auf privaten Flächen wie Supermarkt-Parkplätzen, wo private Dienstleister sehr wohl „Vertragsstrafen“ aussprechen dürfen, wenn jemand sich nicht an Vorgaben hält. Im öffentlichen Verkehrsraum hingegen dürfen nur Polizisten oder andere Mitarbeiter von Behörden Verwarngelder oder Bußgelder verhängen.

Die Stellplätze für Wohnmobile am Horumersieler Hafen mit Blick auf die Jade sind äußert beliebt. Foto: hol

Der Knackpunkt: Eine Straße oder ein Parkplatz in Besitz etwa der Gemeinde Wangerland wird erst durch eine Widmung der Gemeinde zu einer öffentlich-rechtlichen Verkehrsfläche. Diese „öffentlichen Straßen“ dürfen dann von jedermann genutzt werden. Davon zu unterscheiden ist der tatsächlich-öffentliche Verkehrsraum, der nicht gewidmet ist, sich auch in Privatbesitz befinden kann, aber auch von jedermann nutzbar ist – etwa Parkplätze von Supermärkten oder die Strandparkplätze in Hooksiel, die dem Land Niedersachsen gehören, das sie der privaten WTG GmbH als Parkplatz zur Verfügung stellt.

Bürgermeister: WTG handelt rechtmäßig

Und wie verhält es sich mit dem Parkplatz am Hafen von Horumersiel, wollte „Hooksiel-life“ von der Gemeinde Wangerland wissen? „Die von der WTG privatrechtlich betriebenen Parkplätze sind nicht straßenverkehrsrechtlich öffentlich gewidmet“, teilte Bürgermeister Mario Szlezak auf Anfrage mit. „Es sind die Parkplätze auf den Campingplätzen Schillig und Hooksiel, der Parkplatz unterhalb des Kurmittelhauses in Horumersiel, die Strandparkplätze entlang der Bäderstraße und am Außenhafen in Hooksiel.“ Hier dürfe die WTG sich ausdrücklich privater Dienstleister für die Parkraum-Überwachung bedienen. Anders bei den Parkplätzen der Gemeinde Wangerland, für die eine öffentlich-rechtliche Widmung ausgesprochen wurde, so Szlezak. Hier dürften nur von Behördenmitarbeiter Knöllchen verteilen.

Und was ist mit dem Parkplatz am Hafen von Horumersiel, der in der Auflistung des Bürgermeisters nicht zu finden ist? „Für den gilt dasselbe“, versichert Ordnungsamtsleiter Markus Gellert. „Er wird privat betrieben und ist nicht öffentlich-rechtlich gewidmet.“ Bleibt abzuwarten, inwieweit sich der betroffene Wohnmobilist aus Bad Zwischenahn mit der Aussage zufrieden gibt. 

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