Noch kein Ende des Rechtsstreits um Hallenbad-Restaurant in Sicht

Saal-Hallenwellenbad
Gegenstand des Zivilstreits vor dem Landgericht Oldenburg ist auch die Frage, ob Restaurant und Saal am Hallenwellenbad Hooksiel nahezu betriebsbereit sind oder erhebliche Mängel aufweisen. Archiv-Foto: hol

Hooksiel (11. 6. 2024) – Auch ein gutes ein Jahr nach der Wieder-Inbetriebnahme des Meerwasser-Hallenwellenbades in Hooksiel ist völlig unklar, wann das dazu gehörende Restaurant wieder öffnet. Bei einer Güteverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg wurde heute deutlich, dass sich der Rechtsstreit zwischen der Wangerland Touristik GmbH (WTG) und der Pächterin, der Salzwiesen Gastronomie & Event GmbH, noch mindestens bis ins nächste Jahr ziehen wird, wenn sich beide Seiten nicht gütlich einigen. Dabei ist der Ausgang des Zivilstreits, so wurde aus den rechtlichen Einschätzungen der Richterin Reinhold-Bachelier deutlich, völlig ungewiss.

Ein Hoffnungsschimmer: Im Laufe der mündlichen Verhandlung trat ein Vertreter eines anderen Gastronomen auf, der das Interesse bekundete, das Restaurant betreiben zu wollen. WTG-Geschäftsführer Armin Kanning will dem Interessenten jetzt die Räume zeigen und Gespräche über einen möglichen Pachtvertrag führen. 

Neuer Pächter bekundet Interesse

Eine denkbare Konstruktion: Die WTG schließt mit dem neuen Interessenten einen Pachtvertrag ab. Die Salzwiesen GmbH beendet den Ausbau von Restaurant und Saal und erhält dafür vom neuen Pächter eine Abstandszahlung. Voraussetzung dafür wäre aber wohl, dass die WTG zehn Jahre lang auf Pachtzahlungen für das Hallenbadrestaurant verzichtet. Das habe Kanning, so die Anwältin der Salzwiesen GmbH, auch Carsten Hippenstiel als Vertreter der bisherigen Pächterin in Aussicht gestellt. Eine Zusage dazu könnte er nur im Einvernehmen mit dem Gemeinderat als Gesellschafterversammlung geben, sagte der WTG-Geschäftsführer.

WTG und Salzwiesen GmbH hatten am 1. März 2021, rückwirkende zum 1. Januar 2021, einen auf zehn Jahre angelegten Pachtvertrag unterzeichnet. Für die Pächterin trat stets Carsten Hippenstiel auf, der allerdings nur bis Mitte 2021 Geschäftsführer der Salzwiesen GmbH war. Nachfolgerin wurde dann seine Frau, die gestern aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte. Carsten Hippenstiel war zwar vor Ort, wurde von der Richterin aber gebeten, die mündliche Verhandlung nicht direkt zu begleiten, da er noch als Zeuge wichtig werden könnte.

Restaurant am Hallenbad
Ein potenzieller neuer Pächter geht davon aus, das Eiscafé am Hallenwellenbad innerhalb weniger Wochen wieder eröffnen zu können. Gespräche dazu sollen jetzt mit der WTG geführt werden. Archiv-Foto: hol

Hippenstiel baute das Restaurant und den dazu gehörigen Saal komplett um und gestaltete den Außenbereich neu. Inwieweit diese Investitionen im Detail mit der WTG als Eigentümerin abgestimmt waren, blieb unklar. Erschwerend hinzu kam, dass die Planung der neuen Gaststätte in die Hochzeit der Corona-Pandemie fiel. Aufgrund der damals explodierenden Energiepreise hatte die WTG zudem das Bad nach einer Revision und notwendigen Sanierungsarbeiten von Mitte November 2022 bis zum 15. Juli 2023 geschlossen. 

Keine Betriebsgrundlage für Pachtvertrag?

Mit einem geschlossenen Bad wäre aber nach Ansicht der Richterin die Betriebsgrundlage für den Pachtvertrag des Schwimmbad-Restaurants ohnehin entfallen. Fraglich sei, ob vor diesem Hintergrund die fristlosen Kündigungen des Vertrages zum 1. August 2023 überhaupt greifen. Aus Sicht der WTG hatte Hippenstiel mehrfach geforderte Eröffnungstermine verstreichen lassen. Auch Ende Juli 2023 – und damit auch heute noch – sei der Gastrobetrieb weit davon entfernt gewesen, eröffnet werden zu können. Das habe ein Gutachten belegt. Vor Gericht bekräftigte Kanning: „Das Vertrauen zu Herrn Hippenstiel ist völlig dahin.“ Eine weitere Zusammenarbeit mit ihm oder der Salzwiesen GmbH sei aus seiner Sicht ausgeschlossen.

Offen blieb vor Gericht die Frage, inwieweit Hippenstiel im Vorfeld ein verbindlicher Öffnungstermin für das Bad genannt worden war, auf den er seine eigene Eröffnung hätte ausrichten können. Die Salzwiesen GmbH hatte kurz vor Eröffnung des Bades noch einen möglichen Unterpächter präsentiert, der den Betreib hätte übernehmen wollen. Dieser Konstruktion wollte die WTG-Gesellschafterversammlung damals aber nicht folgen.

Küche aus anderem Restaurant ausgebaut

Sollte sich die Kündigung des Pachtvertrags als nichtig erweisen, wäre auch die daran geknüpfte Schadensersatz-Forderung der Salzwiesen GmbH hinfällig. Hippenstiel hatte in einer Exel-Tabelle Investitionen und sonstige Kosten in sechsstelliger Höhe aufgelistet, die er bei einer Trennung ersetzt haben möchte. Aus Sicht von Richterin Reinhold-Bachelier werfen aber viele der aufgelisteten Posten Zweifel auf beziehungsweise sind nicht hinreichend belegt. 

Zum Teil stammten Belege, etwa für den Kauf der Küche, bereits aus dem Jahr 2019 – also aus der Zeit vor Beginn des Pachtvertrages. Der mögliche Grund dafür: Hippenstiel hatte die Küche für ein anderes Restaurant (Casa Grande) erworben. Als sein Engagement in Wilhelmshaven dann scheiterte, ließ er die Küche in Hooksiel einbauen. Völlig unklar sei derzeit auch noch, wie sich der Wert der Gastro-Räumlichkeiten durch die Investitionen verändert hat. 

Verfahren kann sich lange hinziehen

Einen neuerlichen Gerichtstermin wird es erst geben, wenn die vereinbarten Gespräche zwischen WTG und dem Vertreter eines möglichen neuen Pächters geführt wurden. Wie der Interessent sagte, gehe auf der Grundlage von Fotos davon aus, dass das Eiscafe zwei Wochen nach Vertragsabschluss wieder eröffnet werden könnte. Für die restlichen Arbeiten in Küche und Restaurant würde er rund zwei Monate veranschlagen. 

Richterin Reinhold-Bachelier blickte entspannt auf den weiteren Fortgang des Rechtsstreits. Sie gehe Ende des Jahres in Ruhestand. Entweder gebe es vorher eine gütliche Einigung, oder die Kammer müsse eine Entscheidung fällen. Das wäre dann aber eine Aufgabe für einen anderen Kollegen. „Und es gibt dann ja auch noch eine zweite Instanz ….“