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Verstöße gegen Anleinpflicht für Hunde können teuer werden

Friesland (27. 3. 2026) –Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland weist auf die generelle Anleinpflicht für Hunde während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hin.Zum Schutz der Wildtiere gilt, dass zwischen dem 1. April und dem 15. Juli jeden Jahres Hunde beim Aufenthalt in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. 

Ab dem 1. April gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde in der freien Natur. Foto: Landkreis Friesland

Verschiedene wildlebende Tiere ziehen im Frühjahr auf Wiesen und in Wäldern ihren Nachwuchs auf. Freilaufende Hunde können nicht nur selbst jagen, sondern auch durch Annäherung ein Fluchtverhalten bei Elterntieren auslösen. Dadurch zurückgelassene Eier oder Jungtiere können Opfer von Fressfeinden werden, auskühlen oder verhungern. 

Festgesetzt wird diese Pflicht durch das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NwaldLG). Wer gegen die Anleinpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Unabhängig von der generellen Anleinpflicht in der freien Natur gibt es lokale Regelungen. So gilt etwa für die in Erholungsorte in der Gemeinde Wangerland, also auch das Nordseebad Hooksiel, ganzjährig eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

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