Hooksiel (30. 12. 2002) – Das Jahr 2002 neigt sich dem Ende zu. Ob der Empfang laut oder eher besinnlich ausfällt, das neue Jahr wird kommen. So oder so. Und mit ihm eine Reihe von Veränderungen, die das Leben nicht nur aber auch für Bürgerinnen und Bürger in Hooksiel teurer machen wird. Zumindest überwiegend.
Aber es geht nicht nur ums Geld, bei den Veränderungen, von denen wir hier eine Auswahl (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aufzählen:
Abwasser: Fürs Wangerland erledigt der öffentlich-rechtliche Verband OOWV die Abwasserentsorgung. In 2023 erhöhen sich die Kosten dafür erheblich. Nämlich von 2,63 Euro auf 4,57 Euro je Kubikmeter. Mehrbelastung für einen Drei-Familien-Haushalt mit einem Wasserverbrauch von 100 Kubikmeter: 192 Euro im Jahr.
Arbeitslosenversicherung: Der vom Bruttolohn einbehaltene Beitrag steigt um 0,2 auf 2,6 Prozentpunkte. Den Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Abfallgebühren: Der Kreistag des Landkreises Friesland hat eine Erhöhung der Gebühren um rund 9,5 Prozent beschlossen. Die Grundgebühr steigt von 56,84 Euro auf 65,54 Euro. Die vom Tonnen-Volumen abhängige Entsorgungsgebühr für Restmüll, Wertstoffe, Papier und Bioabfälle steigt zudem von 2,12 Euro auf 2,27 Euro je Liter.
Bürgergeld: Das Hartz-IV-System ist Geschichte. Ab 2023 erhalten Bedürftige „Bürgergeld“. Ein Aspekt der Reform: Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro.
Gas- und Strom: Der Gesetzgeber plant eine Preisbremse. Danach sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für Strom ist ein Garantiepreis von 40 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Die „Bremse“ soll nach der Klärung letzter Details rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 gelten.
Hafengebühr: Die landeseigene Hafengesellschaft NPorts hat die Hafengebühren für den Hooksieler Außenhafen erhöht. Eine Reihe von Dienstleitungen und Nutzungsgebühren steigen um 5 Prozent. Für Sportboote bleiben die Pauschalen unverändert.
Kindergeld: Eltern erhalten ab dem 1. Januar ein einheitliches Kindergeld von 250 Euro pro Monat und Kind. Das sind monatlich 31 Euro mehr für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind ergibt sich ein Plus von 25 Euro im Monat.
Kirche: Ab dem 1. Januar greift die Fusion von sieben Kirchengemeinden zur ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland. Die bislang eigenständigen Gemeinden Pakens-Hooksiel, St. Joost-Wüppels, Hohenkirchen, Tettens, Middoge, Waddewarden-Westrum und Oldorf gehen zusammen – auch, aber nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen. Eigenständig bleiben die Gemeinden Minsen und Wiarden.
Parken: Die Gemeinde Wangerland erhöht die Parkgebühr von 0,50 Euro auf 0,60 Euro je angefangene halbe Stunde Parkzeit.
Regenwassergebühr: Als Regenwassergebühr für versiegelte Grundstücksflächen erhebt der OOWV künftig 0,62 Euro (bislang 0,60 Euro).
Tabaksteuer: Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig rund 18 Cent mehr.
Trinkwasser: Der OOWV erhöht den Preis fürs Trinkwasser in seinem Verbandsgebiet, und damit auch im Wangerland, von 0,98 Euro auf 1,18 Euro je Kubikmeter. Mehrbelastung für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 100 Kubikmetern: 20 Euro im Jahr.
Wohngeld: Die Zahl der Haushalte, die einem Mietzuschuss vom Staat bekommen, wird 2023 deutlich steigen. Der Landkreis Friesland rechnet mit künftig an die 2000 Begünstigte (aktuell 650). Das Wohngeld wird zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit können die Berechtigten im Schnitt mit rund 370 Euro monatlich rechnen. Anträge auf Wohngeld können Haushalte mit niedrigen Einkommen stellen, die ansonsten keine Sozialleistungen beziehen.
Zuverdienst für Rentner: Ab dem 1. Januar entfällt die Zuverdienstgrenze für Bezieher vorgezogener Altersrenten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die – je nach Lebenssituation mit oder ohne Abschläge auf die Rentenhöhe – zum Beispiel mit 64 Jahren statt mit 66 Jahren in Rente gehen, können künftig weiterarbeiten und unbeschränkt hinzuverdienen. Bislang wurde die Rente gekürzt, wenn der Zuverdienst bestimmte Größenordnungen überschritt.