Brustkrebs-Früherkennung bis 75: Land muss Meldeverordnung ändern

Friesland/Wangerland (4. 10. 2023) – Als „tollen Erfolg“ wertet die Wangerländer Landtagsabgeordnete Katharina Jensen (CDU) die Anhebung der Altersgrenze fürs Mammographie-Screening von 69 auf 75 Jahre. Ab Juli 2024 sind danach alle Frauen bis zu einem Alter von 75 Jahren für das Brustkrebsfrüherkennungs-Programm anspruchsberechtigt.

Katharina Jensen lobt insbesondere die friesische Initiative „mammoBis75“. Der Kreislandfrauenverband Friesland-Wilhelmshaven und Ann-Kathrin Cramer, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Friesland, hatten eine Petition gestartet und mehr als 80.000 Unterschriften gesammelt. Die Neuregelung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im September. 

„Damit die Frauen in Niedersachsen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren künftig von ihrem Anspruch auf das Mammographie-Screening flächendeckend erfahren und entsprechend regelmäßig eingeladen werden, ist aber eine Änderung der niedersächsischen Meldedatenverordnung nötig“, erläutert Jensen. „Das ist bisher aber noch nicht geschehen.“ 

Darauf hatte Katharina Jensen mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Anne Janssen bereits im April dieses Jahres Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) hingewiesen. „Leider haben wird bis heute keine Antwort erhalten“, so Jensen. „Man hätte hier in Niedersachsen aus meiner Sicht schon einen Schritt weiter sein können.“ Jetzt hat die Abgeordnete die Anpassung der Meldedatenverordnung in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung erneut angemahnt.