Wangerland/Hooksiel (21. 11. 2024) – Die Gemeinde Wangerland will im nächsten Jahr nicht mehr Grundsteuern von ihren Bürgern einnehmen als bislang. Mit diesem Ziel sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Immobilien) und B (sonstige Häuser und Grundstücke) neu festgesetzt werden. Der Finanzausschuss des Rates folgte am Dienstabend einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, die eine Senkung der Hebesätze von 480 auf 390 Prozentpunkte vorschlägt. Abschließend entscheiden muss der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 10. Dezember.
Kämmerer Arthur Wichmann erinnerte an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018, das die bisherige Berechnung der Grundsteuern als verfassungswidrig eingestuft hatte. In der Folge wurden bundesweit neue Berechnungsschlüssel entwickelt. Niedersachsen hat sich in der Folge für ein Flächen-Lage-Modell entschieden, bei dem nicht nur die Größe des Grundstücks und das Baujahr des Hauses sondern auch die Lage der Immobilen zur Berechnung des Grundsteuer-Messbetrages herangezogen wird. Dieser Messbetrag, multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz (also im Wangerland künftig 390 Prozent), ergibt den individuellen Grundsteuerbetrag.
Das Finanzamt habe inzwischen 93 Prozent der neuen Messbeträge für die 8434 Veranlagungsstellen im Wangerland festgelegt. 596 Bescheide würden noch ausstehen, was für die Gemeinde ein gewisses Risiko bedeute, so Wichmann. Der neue Hebesatz von 390 Punkten verspreche Einnahmen von 689.535 Euro (Grundsteuer A) und 2.689.187 Euro (Grundsteuer B). Damit liege man bei den bisherigen Summen plus einem Risikoaufschlag von 3,35 Prozent. Der sei schon deshalb nötig, so der Kämmerer, weil sicherlich einige Bürger Einsprüche gegen ihre Bescheide einlegen würden.
Denn bei den Bürgern kann die Steuerforderung sehr wohl von den bisher gezahlten Beträgen abweichen. Zum Teil sogar erheblich. Die Gemeinde geht davon aus, dass gut 40 Prozent der Immobilienbesitzer mehr Steuern zahlen müssen. An die 60 Prozent dürfen sich auf eine Entlastung freuen.