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Kommentar: Gemeinderat stellt sich ein Armutszeugnis aus

Von Gerd Abeldt 

Hooksiel (27. 3. 2026) – Man kann trotzt des Thalasso-Desasters unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob die Gremien der Gemeinde Wangerland Nachhilfeunterricht in punkto wirtschaftliches Handeln benötigen. Oder ob überhaupt exklusive Informationen für Entscheider für nicht demokratisch legitimierte Bürger zugänglich sein sollten. Verständnis könnte man auch für Zweifel daran haben, ob Interessenvertreter die besten Berater für Politiker sind – zumal dann, wenn es um Dinge geht, die die Ratgeber gegebenenfalls selbst betreffen. 

Scheu vor der Öffentlichkeit

Ein echtes Armutszeugnis ist es aber, dass der Gemeinderat nicht die Traute hatte, diese und vielleicht auch noch andere kritische Argumente in öffentlicher Debatte zu benennen. Die einstimmige Entscheidung gegen den Antrag der Gewerbevereine aus Hooksiel, Horumersiel und Hohenkirchen, die gern Vertreter als beratende Mitglieder in den Wirtschaftsausschuss der Gemeinde entsandt hätten, fiel in der Ratssitzung am 17. März, im nicht-öffentlichen Teil. Zum Bild passt, dass die Gemeinde dann noch einmal über eine Woche benötigte, ihren Beschluss öffentlich zu machen. 

Die Begründung ist klar: Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen des Wirtschaftsausschusses, an dem auch die beratende Mitglieder teilnehmen dürften, gehe es häufig um vertrauliche Informationen und um die Belange Dritter. So die Argumentation des Rates. Heißt übersetzt: Die gewählten Ratsvertreter glauben nicht, dass sich beratende Mitglieder an das Gebot der Vertraulichkeit halten, zu dem sie natürlich ebenso wie die ehrenamtlich tätigen Politiker vergattert würden. 

Angst vor eigenen Argumenten?

Als Botschaft angekommen ist außerhalb des Rathauses, dass die Politiker bei der Beratung kniffliger Angelegenheiten – fehlendes Fachwissen hin oder hier – lieber unter sich bleiben. Ebenso wie bei der Beratung des im Vorfeld öffentlich verbreiteten Antrages der Gewebevereine, der zumindest nach den Vorgaben der niedersächsischen Kommunalverfassung fast schon zwingend öffentlich zu beraten gewesen wäre.

„Die Sitzungen der Vertretung sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern“, heißt es im Niedersächsischen Kommunal-Verfassungsgesetz wörtlich. Dass eine Absage an die Gewerbetreibenden das „öffentliche Wohl“ gefährdet hätte, wird wohl niemand behaupten wollen. Und: Berechtigte Interessen Einzelner, die gegen einen Diskurs vor den drei Ratszuschauern gesprochen hätten, sind auch nicht zu erkennen. 

Höchstens die Interesse jener Ratsmitglieder, die nur ungern öffentlich gegen ihnen nahe stehende Gewerbevereine argumentieren. Aber deren Sorge ist durch die Verbannung der Zuhörer nicht kleiner geworden. Da der Rat sich geschlossen gegen den Antrag der Wirtschaftsvertreter gestellt hat, ist ja das das Abstimmungsverhalten eines jeden einzelnen Ratsmitgliedes bekannt. 

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