Kommunalaufsicht: Gemeinde durfte die Öffentlichkeit ausschließen

Wangerland (25. 11. 2024) – Die Gemeinde Wangerland hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Bruchs der Verschwiegenheitspflicht gestellt. Das hat Bürgermeister Mario Szlezak (SPD) gegenüber „Hooksiel-life“ bestätigt. Im Rathaus reagiert man damit auf das Weiterleiten von als vertraulich eingestuften Beratungsunterlagen an die Presse.

Der Hintergrund: Der Verwaltungsausschuss – und im Anschluss der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung – hatten sich mit einem Liquiditätskredit über 1,1 Millionen Euro für die gemeindeeigenen Wangerland Touristik GmbH (WTG) befasst. Mit der dann tatsächlich beschlossenen Unterstützung von Seiten der Mutter soll kurzfristig verhindert werden, dass die WTG in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Bekanntlich belastet die Kostenexplosion beim Bau des Thalasso Meeres Spa von 8,7 auf veranschlagte 23 Millionen Euro die Tourismus-Tochter schwer. 

Szlezak: Strafanzeige angemessen

Aus der vertraulichen Beratungsvorlage für den Verwaltungsausschuss wurde Empfehlungen eines Wirtschaftsprüfungs-Unternehmens zitiert samt des Ratschlages, für den Kredit ein Grundstück der WTG am Hallenwellenbad Hooksiel als Sicherheit einzusetzen. Für Beratungsvorlagen für den nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsauschuss gilt grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht – und zwar für die dort vertretenen Politiker ebenso wie für die mit der Angelegenheit betrauten Verwaltungsmitarbeiter. 

Szlezak hält die Anzeige für angemessen. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Paragraf 40 werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Geldstrafen belegt. Die Möglichkeit für vertrauliche Beratungen müsse in einer Gemeinde gewährleistet sein, so der Bürgermeister.

Volle Transparenz versprochen

Auch die Kritik daran, dass der Gemeinderat den Kredit für die WTG in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst hat, hält der Bürgermeister nicht für angemessen. Er und die Vertreter aller politischen Gruppen im Rat hätten volle Transparenz bei der Aufklärung der Kostensteigerung beim Thalasso Meeres Spa zugesagt. Dennoch könnten nach dem NKomVG (§ 64) Beratungen nicht-öffentlich stattfinden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner das verlangen würden. 

Das sei bei der aktuellen Sitzung der Fall gewesen. Immerhin sei es um Interna der WTG gegangen. In dieser Rechtsauffassung sei sich die Verwaltung der Gemeinde Wangerland mit der Kommunalaufsicht beim Landkreis Friesland einig.

Betriebsinterna sind geschützt

Die Kommunalaufsicht bestätigte gegenüber „Hooksiel-life“, dass Ratssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden müssten. Die Öffentlichkeit dürfe nur ausgeschlossen werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtige Interessen Einzelner erforderten. Hierzu gehörten unter anderem Grundstücks- oder Personalangelegenheiten, Darlehensgeschäfte, Debatten über Betriebsgeheimnisse oder auch Sicherheits- oder Staatsschutzthemen.

„Ob der jeweilige Tagesordnungspunkt dieser Themenbereiche nicht-öffentlich zu behandeln ist, ist im Einzelfall zu entscheiden“, heißt es in der Stellungnahme. „Es gibt dafür keinen Automatismus. Soll jedoch eine Angelegenheit dieser Themen ausführlich für die Beschlussfassung erörtert werden, so dürfte jedoch grundsätzlich die Gefahr bestehen, dass ein hinreichender Schutz für das berechtigte Interesse Einzelner nicht mehr gegeben ist, wenn die Thematik im öffentlichen Teil diskutiert wird.“

Zur Debatte über den Kredit der Gemeinde an die WTG hat die Kommnalaufsicht eine klare Haltung: „Im Fall der Wangerland-Touristik, bei der es sich um eine privatrechtliche GmbH, also eine Kapitalgesellschaft handelt, auf die die Vorschriften des HGB und des GmbHG anzuwenden sind, besteht ein Schutz für die Betriebsgeheimnisse. Zwar ist die Wangerland-Touristik auskunftspflichtig gegenüber ihrem Gesellschafter, der Gemeinde Wangerland, allerdings gehört nicht jedes Detail in eine öffentliche Ratssitzung, denn auch als 100% iges Tochterunternehmen der Gemeinde genießt die Wangerland-Touristik – wie andere Unternehmen auch den Schutz vor dem Verrat von Betriebsgeheimnissen.“ Der gleiche Schutz vor der Öffentlichkeit stehe auch den Mitarbeitenden in kommunalen Unternehmen zu. 

Kreditwürdigkeit beschädigt

Als weiteres Argument führt die Kommunalaufsicht die Tragweite der Beratungen an. Immerhin sollte ein Kredit gewährt werden, um eine drohende Insolvenz der WTG abzuwenden. Allein dadurch, dass diese Information öffentlich geworden sei, habe sich möglicherweise die Kreditwürdigkeit der Wangerland-Touristik GmbH mit einem Schlag verschlechtert. Es könne negative Reaktion von Kunden geben, die Angebote der WTG nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. 

Dies gelte im Besonderen dann, wenn über die Verantwortlichkeiten von einzelnen Personen für die eingetretene wirtschaftliche Schieflage diskutiert werden sollte bzw. eine solche Debatte nicht ausgeschlossen werden könne. „Damit“, so die Kommunalaufsicht, „dürfte im Hinblick auf mögliche Gefahren und Schäden durch eine öffentliche Behandlung dieser Aspekt den Grundsatz der Öffentlichkeit zu Gunsten eines Ausschlusses der Öffentlichkeit überwiegen.“ Die Gemeinde Wangerland befinde sich mit ihrer Entscheidung im Einklang mit der niedersächsischen Kommunalverfassung.

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