Unterlagen für Briefwahl beantragen

Friesland/Wangerland (29. 4. 2024) – Am Sonntag, 9. Juni, ist Wahl. Europawahl. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie entscheiden über 96 künftige Mitglieder des Europaparlaments aus Deutschland.

Die Kreiswahlleitung des Landkreises Friesland weist darauf hin, dass alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihr Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben können. Dazu müssen sie bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen.

Briefwahlunterlagen kann man beantragen, indem man den Vordruck auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt an seine Kommune zurücksendet. Die Benachrichtigung wird bis Sonntag, 19. Mai, versendet. Alternativ kann der Antrag auch per Fax, E-Mail oder online gestellt werden. Dafür müssen in der Nachricht mindestens Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschriftt mitgeteilt werden. Entsprechende Anträge können ab sofort übermittelt werden. Auf Grundlage des Antags versendet dann die Stadt bzw. Gemeinde dann den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder auf Antrag an eine andere Anschrift.

Eine persönliche Antragstellung mit Aushändigung der Briefwahlunterlagen und Wahlmöglichkeit direkt vor Ort ist bei den Kommunen ab Dienstag, 21. Mai, möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, hierzu ihre vollständig ausgefüllten Wahlbenachrichtigungen sowie ein gültiges Personaldokument mitzubringen. Nähere Informationen sind bei den Wahlämtern der jeweiligen Wohnsitz-Gemeinden erhältlich.