Wangerland (2. 4. 2026) – Den Grünschnitt aus dem Garten raus, rauf auf den Anhänger und schnell zur Bioabfall-Annahme nach Wiefels. Aber Achtung: Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer mit ihrem Gespann auf dem Weg zur Deponie angehalten werden, die nicht über die notwendige Fahrerlaubnis verfügen.
An diesem Mittwoch gegen 11.30 Uhr, so berichtet die Polizei aus Jever, sei zum Beispiel ein 33-jährige Fahrer eines Pkw-Anhänger-Gespanns im Bereich der Fuhlrieger Allee im Wangerland kontrolliert worden. „Es wurde festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugkombination ist“, heißt es im Polizeibericht. „Die Weiterfahrt wurde entsprechend untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.“
Zur Rechtslage: Mit einem klassischen Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Pkw-Fahrer nur Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 Kilogramm ziehen. Eine Ausnahme: Der Anhänger darf schwerer sein, wenn Anhänger und Zugfahrzeug zusammen nicht mehr als 3500 Kilogramm auf die Waage bringen. Mit einem Extra-Anhänger-Führerschein dürfen Anhänger bis zu 3500 Kilogramm gezogen werden.
Noch eine wichtige Ausnahme: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse 3 bereits vor 1999 erworben hat, darf ebenfalls Anhänger bis 3500 Kilogramm und Gespanne mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von bis zu 7000 Kilogramm bewegen.






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