Wangerland/Hannover (9. 3. 2023) – Alarm im Watt. Menschen in Not. Immer wieder werden Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Wangerland an die Strände von Hooksiel oder Schillig gerufen. Häufig befreien sie im Verbund mit anderen Rettungsorganisationen Menschen aus dem Schlick und sorgen dafür, dass diese wieder sicher an Land kommen.
Dabei sind längst nicht in jedem Fall die gemeindlichen Feuerwehren für den Rettungseinsatz zuständig. Das geht der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Wangerländer Landtagsabgeordneten Katharina Jensen (CDU) hervor.
„Oft ist unklar, wo die Zuständigkeiten für die Freiwilligen Feuerwehrleute enden, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht und wer Kostenträger für Ausrüstung und Einsätze ist“, sagt Jensen.
Die Antwort der Landesregierung schafft jetzt ein wenige Klarheit. Laut Innenministerium grenzt das Gemeindegebiet vom Festland aus an die Mittlere Tide-Hochwasserlinie. Bei dem Wattbereich seewärts dieser Linie handele es sich dagegen regelmäßig um so genanntes „ursprüngliches gemeindefreies Gebiet“, da dieser Bereich in der Regel nie durch Hoheitsakt samt Grenzbestimmung einer Gemeinde zugewiesen wurde.
„Das bedeutet für die Gemeinde- und Kreisfeuerwehren in Friesland, dass sie im Bereich der Nordsee seewärts im Wattbereich für das Gebiet zwischen der mittleren Tide-Hochwasserlinie und der 12-Meilen-Zone nicht zuständig sind, es sei denn, dass das Gebiet wurde einer bestimmten Gemeinde zugewiesen“, sagt Jensen. Für den seewärtigen Bereich sei nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz daher das Land für den abwehrenden Brandschutz und Hilfeleistungen zuständig. Die Feuerwehren vor Ort werden sicher auch künftig ausrücken, wenn es darum geht, Menschen zu retten. Aber, so Jensen: „Das betrifft ganz praktisch Kosten- und Versicherungsfragen bei Einsätzen in diesem Gebiet.“