Friesland (18. 8. 2026) – Die friesische SPD begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, den Eilantrag von Martin Sichert auf Zulassung zur Landratswahl als unbegründet abzuweisen.
„Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung deutlich gemacht hat, dass es darum geht, die ordnungsgemäße Durchführung demokratischer Wahlen sicherzustellen“, so die SPD-Kreisvorsitzende Lena Gronewold. „Entgegen der Darstellung der AfD sind weder die Entscheidung des Wahlausschusses noch die heutige Gerichtsentscheidung ein Angriff auf die Demokratie. Ganz im Gegenteil: Es geht um den Schutz unserer Demokratie.“
Zweifel an Verfassungstreue
Ein Landrat müsse alle Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises vertreten. „Die öffentlichen Äußerungen von Herrn Sichert, beispielsweise in den sozialen Medien, lassen jedoch erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob er jederzeit für die demokratische Grundordnung und die Rechte aller Menschen eintreten würde“, so Gronewold.
„Der Kreiswahlausschuss hat nach Abwägung aller vorliegenden Fakten eine Entscheidung getroffen“, beteuert der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Jannes Wiesner. „Mit dieser demokratischen Mehrheitsentscheidung muss auch die AfD zunächst leben. Das Gesetz sieht klar vor, dass Entscheidungen über die Gültigkeit einer Wahl erst im Anschluss an die Wahl gerichtlich überprüft werden. Das gilt auch für die Landratswahl in Friesland. Dieser Weg steht dem Kandidaten der AfD selbstverständlich offen.“
Prüfung erst nach der Wahl
Gronewold und Wiesner verurteilen die Beleidigungen und Beschimpfungen, denen inzwischen Mitarbeitende der Kreisverwaltung und Mitglieder des Wahlausschusses ausgesetzt seien. „Man kann unterschiedlicher Meinung sein und Entscheidungen kritisch bewerten. Beleidigungen und Bedrohungen können und wollen wir jedoch nicht akzeptieren.“






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