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Eilantrag zur Landrats-Wahl abgelehnt: Gericht sieht keine Fehler

Friesland/Oldenburg (17. 8. 2026) – Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute den Eilantrag des AfD-Politikers Martin Sichert (Zetel) gegen dessen Nicht-Zulassung als Kandidat für die Landratswahl im Landkreis Friesland abgewiesen. Der Bundestagsabgeordnete kündigte umgehend an, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Einspruch erst nach der Wahl zu klären

Sichert war vom Landesverband Niedersachsen der Partei „Alternative für Deutschland“ als Kandidat für die Landratswahl am 13. September vorgeschlagen worden. Frieslands Kreiswahlleiter hatte die Kommunalaufsicht beim Innenministerium eingeschaltet, da er Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers sah. Das Ministerium holte seinerseits Erkenntnisse vom Verfassungsschutze ein, die dem Kreiswahlleiter an die Hand gegeben wurden.

Der Kreiswahlausschuss stimmte mehrheitlich für eine Nichtzulassung des Antragstellers zur Landratswahl, da er nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Eilantrag des Betroffenen. 

Nach Darlegung des Verwaltungsgerichtes seien Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich erst im Rahmen eines Wahleinspruches im Anschluss an die Wahl zu überprüfen. Angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die Rechtskontrolle begrenzt werde und einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibe. 

Keine offensichtlichen Fehler

Zudem seien keine offensichtlichen Verfahrensfehler zu erkennen, die in einem Wahlprüfungsverfahren zur Ungültigkeit der Wahl führen würden. Der Kreiswahlausschuss habe seine Entscheidung keineswegs nur mit Sicherts Mitgliedschaft und seinen Funktionen in der AfD-Niedersachsen begründet, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Man habe daneben eine Vielzahl von ihm persönlich zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen und Betätigungen berücksichtigt. Die Heranziehung der Äußerungen sei jedenfalls nicht offensichtlich unzulässig gewesen. 

Es bestünden auch keine offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegten Anforderungen an die Verfassungstreue von Landräten und das erst in diesem Jahr eingeführt mehrstufige Prüfverfahren. Die von den Bürgern direkt gewählten Landräte sind mit Amtsantritt „Beamte auf Zeit“ und deshalb zur besonderer Verfassungstreue verpflichtet.

Unverständnis bei Sichert

„Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Wahlausschuss willkürlich das passive Wahlrecht aberkennen, ohne dass der Kandidat dagegen Rechtsschutz vor der Wahl hat“, beklagt Sichert. „Wenn das Bestand hat, sind wir in Zuständen wie in Russland oder der Türkei angekommen.“  Es könne nicht sein, dass bei Fragen des passiven Wahlrechts, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihren Grundfesten berührt, die Landesgesetzgebung über dem Grundgesetz stehe.

Sichert beklagt, dass das Verwaltungsgericht sich inhaltlich gar nicht mit der Entscheidung des Wahlausschusses befasst habe, also mit der Frage, warum an seiner Verfassungstreue gezweifelt wird. „Damit legitimiert das Gericht implizit, dass nicht die Bürger entscheiden, wer Landrat wird, sondern der parteipolitisch besetzte Wahlausschuss durch seine Vorauswahl, die voraussichtlich erstmal jahrelang nach der Wahl Bestand hat, bis die gerichtliche Entscheidung fällt.“ 

Für ihn sei es „völlig bizarr“, dass er nach der Logik des niedersächsischen Innenministeriums Bundeskanzler oder Minister werden könne, nicht aber Landrat.