Friesland (18. 8. 2026) – Die friesische SPD begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, den Eilantrag von Martin Sichert auf Zulassung zur Landratswahl als unbegründet abzuweisen.
„Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung deutlich gemacht hat, dass es darum geht, die ordnungsgemäße Durchführung demokratischer Wahlen sicherzustellen“, so die SPD-Kreisvorsitzende Lena Gronewold. „Entgegen der Darstellung der AfD sind weder die Entscheidung des Wahlausschusses noch die heutige Gerichtsentscheidung ein Angriff auf die Demokratie. Ganz im Gegenteil: Es geht um den Schutz unserer Demokratie.“
Zweifel an Verfassungstreue
Ein Landrat müsse alle Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises vertreten. „Die öffentlichen Äußerungen von Herrn Sichert, beispielsweise in den sozialen Medien, lassen jedoch erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob er jederzeit für die demokratische Grundordnung und die Rechte aller Menschen eintreten würde“, so Gronewold.
„Der Kreiswahlausschuss hat nach Abwägung aller vorliegenden Fakten eine Entscheidung getroffen“, beteuert der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Jannes Wiesner. „Mit dieser demokratischen Mehrheitsentscheidung muss auch die AfD zunächst leben. Das Gesetz sieht klar vor, dass Entscheidungen über die Gültigkeit einer Wahl erst im Anschluss an die Wahl gerichtlich überprüft werden. Das gilt auch für die Landratswahl in Friesland. Dieser Weg steht dem Kandidaten der AfD selbstverständlich offen.“
Prüfung erst nach der Wahl
Gronewold und Wiesner verurteilen die Beleidigungen und Beschimpfungen, denen inzwischen Mitarbeitende der Kreisverwaltung und Mitglieder des Wahlausschusses ausgesetzt seien. „Man kann unterschiedlicher Meinung sein und Entscheidungen kritisch bewerten. Beleidigungen und Bedrohungen können und wollen wir jedoch nicht akzeptieren.“
Friesland/Oldenburg (17. 8. 2026) – Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute den Eilantrag des AfD-Politikers Martin Sichert (Zetel) gegen dessen Nicht-Zulassung als Kandidat für die Landratswahl im Landkreis Friesland abgewiesen. Der Bundestagsabgeordnete kündigte umgehend an, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.
Einspruch erst nach der Wahl zu klären
Sichert war vom Landesverband Niedersachsen der Partei „Alternative für Deutschland“ als Kandidat für die Landratswahl am 13. September vorgeschlagen worden. Frieslands Kreiswahlleiter hatte die Kommunalaufsicht beim Innenministerium eingeschaltet, da er Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers sah. Das Ministerium holte seinerseits Erkenntnisse vom Verfassungsschutz ein, die dem Kreiswahlleiter an die Hand gegeben wurden.
Der Kreiswahlausschuss stimmte mehrheitlich für eine Nichtzulassung des Antragstellers zur Landratswahl, da er nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Eilantrag des Betroffenen.
Nach Darlegung des Verwaltungsgerichtes seien Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich erst im Rahmen eines Wahleinspruches im Anschluss an die Wahl zu überprüfen. Angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die Rechtskontrolle begrenzt werde und einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibe.
Keine offensichtlichen Fehler
Zudem seien keine offensichtlichen Verfahrensfehler zu erkennen, die in einem Wahlprüfungsverfahren zur Ungültigkeit der Wahl führen würden. Der Kreiswahlausschuss habe seine Entscheidung keineswegs nur mit Sicherts Mitgliedschaft und seinen Funktionen in der AfD-Niedersachsen begründet, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Man habe daneben eine Vielzahl von ihm persönlich zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen und Betätigungen berücksichtigt. Die Heranziehung der Äußerungen sei jedenfalls nicht offensichtlich unzulässig gewesen.
Es bestünden auch keine offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegten Anforderungen an die Verfassungstreue von Landräten und das erst in diesem Jahr eingeführt mehrstufige Prüfverfahren. Die von den Bürgern direkt gewählten Landräte sind mit Amtsantritt „Beamte auf Zeit“ und deshalb zur besonderer Verfassungstreue verpflichtet.
Unverständnis bei Sichert
„Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Wahlausschuss willkürlich das passive Wahlrecht aberkennen, ohne dass der Kandidat dagegen Rechtsschutz vor der Wahl hat“, beklagt Sichert. „Wenn das Bestand hat, sind wir in Zuständen wie in Russland oder der Türkei angekommen.“ Es könne nicht sein, dass bei Fragen des passiven Wahlrechts, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung in ihren Grundfesten berührt, die Landesgesetzgebung über dem Grundgesetz stehe.
Sichert beklagt, dass das Verwaltungsgericht sich inhaltlich gar nicht mit der Entscheidung des Wahlausschusses befasst habe, also mit der Frage, warum an seiner Verfassungstreue gezweifelt wird. „Damit legitimiert das Gericht implizit, dass nicht die Bürger entscheiden, wer Landrat wird, sondern der parteipolitisch besetzte Wahlausschuss durch seine Vorauswahl, die voraussichtlich erstmal jahrelang nach der Wahl Bestand hat, bis die gerichtliche Entscheidung fällt.“
Für ihn sei es „völlig bizarr“, dass er nach der Logik des niedersächsischen Innenministeriums Bundeskanzler oder Minister werden könne, nicht aber Landrat.