Verhaftungen nach Schlag gegen mutmaßlichen Drogenhändlerring

Friesland/Schortens (18. 9. 2024) – Zollfahnder und Kriminalbeamte der Polizei haben nach Hausdurchsuchungen in Schortens, Wilhelmshaven und Bremen vier Personen verhaftet, die zu einem Drogenring gehören sollen. Das Amtsgericht Oldenburg hatte die Haftbefehle erlassen, die am Dienstagmorgen mit Unterstützung durch Spezialeinheiten der Polizei vollstreckt wurden. 

Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen eine albanische Tätergruppe wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln und Cannabisprodukten sowie der Herstellung, dem Anbau, der Einfuhr von Betäubungsmitteln und Cannabisprodukten in nicht geringer Menge. 

Die drei Hauptbeschuldigten im Alter von 25 bis 46 Jahren wohnen in Schortens. Gegen sie wird nicht das erste Mal ermittelt. Bereits 2021 seien bei ihnen größere Mengen Cannabis und Heroin aufgefunden worden, heißt es in einer Mitteilung von Zoll und Polizei.

Aus einem in Frankreich geführten Verfahren hätten sich weitere Ermittlungsansätze ergeben, die die Ermittler erneut auf die Spur der Verdächtigen geführt hätten. „Es erhärtete sich der Verdacht, dass die Schortenser in die Einfuhr von Betäubungsmitteln (Kokain, Ecstasy, Heroin) und Cannabisprodukten aus dem Ausland und den Betrieb eigener Cannabisplantagen im friesischen Raum involviert sind“, so die Ermittler.

Außerdem bestehe der Verdacht, dass die Männer im Besitz von Waffen und Munition sind und in mehreren Fällen auch mit Waffen und Munition Handel betrieben haben. Zudem sollen die Beschuldigten für weitere Personen gefälschte Führerscheine und Ausweispapiere organisiert haben.

In einem Wohngebäude in Wilhelmshaven wurde eine Cannabisplantage mit 210 Pflanzen und rund zwei Kilogramm abgeerntetes Marihuana gefunden. Gegen eine in der Plantage vorläufig festgenommene Person wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl beantragt.

In Schortens konnten zahlreiche Schusswaffen sichergestellt werden, deren waffenrechtliche Einordnung noch aussteht. Einer der Beschuldigten habe eine Schreckschusswaffe mit Munition bei sich gehabt.