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Energie Hub: Mängel in Bauleitplanung lassen sich beheben

Wilhelmshaven (27. 5. 2026) – Die im „Energie Hub Port of Wilhelmshaven“ zusammengeschlossenen Unternehmen bedauern, dass der Bebauungsplan Nr. 225 „Voslapper Groden-Nord/Nördlich Tanklager“ nach einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Baugenehmigungen für die geplanten Projekte kurzfristig nicht möglich sind. Man begrüße aber, so heißt es in einer Mitteilung, dass das Gericht die Bedeutung der Pläne für Klimaschutz und Versorgungssicherheit klargestellt habe.

„Die durch das Gericht aufgeworfenen Punkte können im Rahmen eines üblichen ergänzenden Verfahrens geheilt und damit Planungssicherheit abschließen hergestellt werden“, ist man beim Energie Hub überzeugt.  In seinem Beschluss vom 20. Mai habe das OVG lediglich bemängelt, dass nicht gesichert sei, dass die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen für Umwelt und Natur sowie die B-Plan-Umsetzung zeitlich parallel verlaufen. Zudem sei ein einzelner formeller Fehler bei den planerischen Festsetzungen beanstandet worden. Die Mängel könnten in enger Zusammenarbeit aller Beteiligten geheilt werden. 

Alle weiteren inhaltlichen Argumente der klagenden Naturschützer habe das Gericht verworfen, stellt der Energie Hub fest. So sei unter anderem die Inanspruchnahme des EU-Vogelschutzgebietes grundsätzlich gerechtfertigt, da die Transformation des Energiesektors hin zur Nutzung erneuerbarer Energien zwingend sei. Alternative Standorte im Stadtgebiet sowie an anderen Hafenstandorten seien fehlerfrei geprüft worden. Es komme kein anderer Standort als Wilhelmshaven in Frage. 

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