Wangerland (13. 2. 2026) – Der Vorschlag des Landeswahlleiters, die Gemeinde Wangerland für künftige Landtagswahlen der Stadt Wilhelmshaven zuzuordnen, ist offenbar vom Tisch. Laut Medienberichten aus Hannover hat die rot-grüne Regierungsfraktion sich offenbar entschieden, den Wahlkreis 69 (Wilhelmshaven) unverändert zu lassen, auch wenn dort eigentlich zu wenig Wahlberechtigte leben.
Nicht verfassungskonform
Zum Hintergrund: Ende 2024 hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof entschieden, dass der Zuschnitt der Landtagswahl-Wahlkreise nicht mehr verfassungskonform ist. Er verletze den Grundsatz der Wahlgleichheit, da die Zahl der Wahlberechtigten in einigen Kreisen über und in anderen unter einem Toleranzbereich von 15 Prozent um den Mittelwert liegt. Dadurch, so die Juristen, erhielten einzelne Wählerstimmen unterschiedliches Gewicht.

Der Vorschlag des Landeswahlleiters: Dem Wahlkreis 69 (- 16,5 Prozent) sollten die Gemeinden Wangerland und Wangerooge zugeordnet werden, da im Wahlkreis 70 (Landkreis Friesland/Gemeinde Jade) ohnehin zu viele Wählerinnen und Wähler leben würden ( + 24,8 Prozent).
Unterschiede zu Wilhelmshaven
In Wangerland und Wangerooge war der Vorschlag auf massive Kritik gestoßen. Die ländlich geprägten Kommunen befürchten unter anderen, dass ihre Interessen in einem insgesamt dann eher städtisch geprägten Wahlkreis nur noch bedingt berücksichtigt werden würden. Dem folgen SPD und Grüne in ihrem Änderungsvorschlag: „Die ländlich geprägten Wangerland und Wangerooge unterscheiden sich erheblich von der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven.“
Der aktuelle Vorschlag der Regierungskoalition sieht vor, den Wahlkreis Wilhelmshaven als „Sonderfall“ unbehelligt zu lassen. Das Ungleichgewicht der Wählerstimmen insgesamt im Land könnte durch drei neue Wahlkreise gemildert werden. Neu entstehen soll unter anderm ein Wahlkreis Rastede/Varel, zu dem künftig Teile der Landkreise Friesland (Stadt Varel), der Wesermarsch (Jade, Oevelgönne) und des Ammerlandes (Rastede, Wiefelstede) gehören würden.
Über den künftigen Zuschnitt der Wahlkreise soll der niedersächsische Landtag Anfang März abstimmen.











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