Flurbereinigung: Drohne erstellt Luftbilder für die Bewertung von Flächen

Wangerland/Hooksiel (1. 4. 2024) – Ein Kerngedanke von Flurbereiniungsverfahren ist es, Flächen besser zu erschließen und sie gegebenenfalls neu zuzuordnen. So auch beim noch laufenden Verfahren Oldorf-St. Joost. Wie das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems jetzt mitteilt, wird das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen bis zum 12. April Luftbildaufnahmen von dem Gebiet machen – und zwar mit Hilfe von Drohnen.

Dank der Luftaufnahmen könnten Geodaten zu Wegen, Gewässern und Grundstücksgrenzen schneller und umweltschonender erfasst werden als durch Vermessungen am Boden. „Die Drohne ergänzt, ersetzt aber nicht vollständig, die klassischen Methoden zur Landvermessung in Flurbereinigungsverfahren, zu denen beispielsweise örtliche Vermessungen mittels GNSS- Empfängern oder Tachymetern zählen“, stellt die Behörde in einer Mitteilung fest. 

Einige Geländebereiche könnten aufgrund von Bebauung oder Vegetation nicht präzise aus der Luft abgegrenzt werden. Diese Flächen müssten dann ergänzend mit herkömmlichen Methoden vermessen werden. „Im Allgemeinen sind die Bedingungen zur Luftbilderfassung im Frühjahr aber optimal, da die Bäume noch keine oder nur wenig Blätter tragen. Je mehr Laub vorhanden ist, desto schwieriger wird es, Daten aus der Luft zu erfassen.“ 

Die Drohne wird ihre Aufnahmen aus einer Höhe von 100 bis 120 Metern machen. Eigentlich fliege sie dank Satellitentechnik automatisiert. Dennoch müssten Fernpiloten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung das Fluggerät ständig beobachten, um im Bedarfsfall per Fernbedienung reagieren zu können – beispielsweise, wenn plötzlich ein Rettungshubschrauber am Himmel erscheint. 

Ein Computer berechne aus den Luftbildern später ein 3D-Modell der Erdoberfläche, um daraus ein flächendeckendes Abbild der Landschaft, im Fachjargon „Orthophoto“ genannt, zu erstellen. Diese Bilder seien sehr detailliert, was für die Vermessung des rund 3400 Hektar großen Flurbereinigungs-Gebietes und die Wertermittlung der Flurstücke im Verfahrensgebiet auch unerlässlich sei. 

„Beim Drohnen-Einsatz werden die Vorgaben des Datenschutzes hinsichtlich personenbezogener oder personenbeziehbarer Informationen eingehalten“, versichert das Landesamt. Dank der Drohne brauchen die Landvermesser nur noch wenige Grundstücke zur Vermessung betreten. Allerdings sei deren Flugzeit durch die Akkukapazität begrenzt. Insofern seien einige Zwischenlandungen mit Akku-Wechseln erforderlich.