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„Hooksiel sicher“: Vorfahrt-Schild jetzt am richtigen Platz

Hooksiel (5. 3. 2026) – Aufmerksamen Verkehrsteilnehmern ist es vielleicht schon aufgefallen. Am Pakenser Altendeich hat sich die Verkehrsschild-Landschaft ein klein wenig verändert. Am Mittwoch hat der Bauhof der Gemeinde Wangerland eines der beiden „Vorfahrt“-Schilder in Richtung Ortsausgang umgehängt – und damit auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde die Sicherheit in Hooksiel erhöht.

Der schmale Privatweg Pakenser Hörn kann schnell mal übersehen werden. Hier sorgt seit Mittwoch ein „Vorfahrt“ -Schild für Klarheit. Ohne das Schild würde hier die Rechts-vor-Links-Regel greifen. Foto: hol

Der Pakenser Altendeich ist bekanntlich seit Oktober vergangenen Jahres Teil einer Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen gilt durchweg die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links. Zumindest dann, wenn Verkehrsschilder nicht etwas anderes vorgeben. 

Bei der Einführung der Zonen-Regelung hatte die Straßenverkehrsbehörde angeordnet, dass in Fahrtrichtung ortsauswärts Vorfahrt-Schilder an den Einmündungen Nordstraße und Pakenser Hörn aufgehängt werden. Die Schilder signalisieren den Verkehrsteilnehmern auf dem Pakenser Altendeich, dass sie an diesen von rechts kommenden Einmündungen Vorfahrt haben. Aber auch nur an diesen.

Autos, die aus dem „verkehrsberuhigtem Bereich“ Ludwig-Meinardus-Straße in den Pakenser Altendeich einbiegen wollen, müssen grundsätzlich warten. Foto: hol

An der Nordstraße, die unter anderem zur katholischen Kirche führt, erfüllt das Schild seither seinen Zweck. Das zweite Schild allerdings war seinerzeit irrtümlich an der Einmündung der Ludwig-Meinardus-Straße aufgehängt worden – etwa 100 Meter vom Pakenser Hörn entfernt. Hier allerdings ergab die Beschilderung überhaupt keinen Sinn. Die Ludwig-Meinardus-Straße ist als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (im Volksmund: Spielstraße) ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer, die sich aus einem solchen Bereichen ins Straßennetz einfädeln wollen, haben nie Vorfahrt. Sie müssen sich so verhalten, als würden sie von einem Privatgrundstück auf eine Straße fahren.

Ein Stück weiter allerdings hätte es ohne eine klare Verkehrsregelung gefährlich werden können. Bei dem schmalen, gepflasterten Pakenser Hörn, einer Zufahrt zu einigen rückwärtigen Häusern, handelt es sich um einen Privatweg. Darauf weist ein Zusatzschild ausdrücklich hin. 

Auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung hat das keinen Einfluß. Der mit einem Straßenschild versehene Weg ist danach eindeutig eine „Straße“. Die Autos auf dem viel befahrenen Pakenser Altendeich hätten – zur Überraschung wohl manch eines Verkehrsteilnehmers – vor dem unscheinbaren Pakenser Hörn anhalten müssen. Hier hebt jetzt das „Vorfahrt“-Schild die Rechts-vor-Links-Regel auf. 

Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie Anregungen für die Artikel-Serie „Hooksiel sicher“ oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, auf irreführende oder überflüssige Verkehrsschilder hinweisen möchten oder selbst schon in gefährliche Situationen geraten sind, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.

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