Streusalz nur im Extremfall zulässig

Schnee räumen in Hooksiel
Wer als Anwohner seiner Pflicht zum Winterdienst nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.Im Extremfall droht eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro. Foto: hol

Hooksiel (15.12. 2022) – Wintereinbruch im Wangerland. Nach Schnellfall war heute früh Hooksiel mit einer bis zu fünf Zentimeter dicken Schneeschicht bedeckt. Wunderschön – aber auch gefährlich. Zumindest für Fußgänger, Rollator- und Fahrradfahrer, die sich auf nicht geräumten Fußwegen ihren Weg bahnen mussten.

Wie bei jedem Wintereinbruch stellt sich die Frage, wer muss eigentlich wann die Geh- und Fußwege, gegebenenfalls auch die Straßen ohne Bürgersteig, von Schnee und Eis befreien? Die Gemeinde Wangerland hat das in ihrer Straßenreinigungs-Verordnung aus dem Jahr 2010 geregelt. Danach sind die Eigentümer und/oder die Bewohner/Nutzer der angrenzenden Immobilien/Grundstücke reinigungspflichtig. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Krasse Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden.

Unter dem Passus „Winterdienst“ wird festgelegt, dass auf Gehwegen, auf Radwegen oder auch auf Fahrbahnen ein ein Meter breiter Streifen von Eis und Schnee zu befreien ist. Und zwar pünktlich. Werktags beginnt die Reinigungspflicht um 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr. Sie erstreckt sich jeweils bis 20 Uhr. Heißt im Umkehrschluss: Nach 20 Uhr sind Fußgänger und Radler selbst für ihre Sicherheit verantwortlich.

Um Glätte zu verhindern, sollen die Anwohner Sand oder andere abstumpfende Mittel streuen. Der Einsatz von Streusalz ist „auf das unumgänglich notwendige Maß“ zu beschränken und eigentlich nur bei extremer Glätte oder Eisregen zulässig. Mit einsetzendem Tauwetter haben die Bürger Eisplatten zu entfernen – und den Streu-Sand wieder wegzufegen.