Friesland/Wangerland (23. 4. 2024) – Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland kartiert in der Zeit von Ende April bis August 2024 Grünland im Kreisgebiet. Diese Arbeiten fänden im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ statt, dabei würden die Grünlandflächen erfasst, die neu in den gesetzlichen Biotopschutz aufgenommen wurden, teilt der Landkreis mit. Dazu zählt unter anderem „mesophiles“ Grünland, also besonders artenreiche Weiden und Mähwiesen.
Die Kartierung dient der Umsetzung des gesetzlichen Schutzes. Für Flächen, die neu unter den Biotopschutz fallen, kann mit Verweis auf das Ergebnis der Kartierung ein Erschwernisausgleich bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragt werden.
Für die Erfassung der Flächen müssen Mitarbeiter des Landkreises Friesland Wiesen und Weiden im Landkreis Friesland betreten. Das gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz gegebene Betretungsrecht von Grundstücken werde dabei nur so weit wie notwendig in Anspruch genommen. „Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tragen Dienstausweise des Landkreises Friesland bei sich“, so der Landkreis.
Die Kartierung findet jeweils Werktags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Bei der Kartierung werden die Flächen abgegangen und auf sogenannte Kennarten (zum Beispiel Gänseblümchen, Scharfgarbe) für das Biotop untersucht. Die einzelnen Begehungen dauern 15 bis 45 Minuten, je nach Größe der Fläche. Der Landkreis Friesland bittet die Grundstückseigentümer um Verständnis für die Kartierungsarbeiten und das kurzfristige Betreten.