Hooksiel (1.2.2023) – Mitarbeiter und Bewohner der Seniorenresidenz Hooksiel brauchen sich offenbar keine Sorgen darüber machen, dass die Wohn- und Pflegeeinrichtung im Zuge der Insolvenz der Betreibergesellschaft Convivo Life GmbH (Bremen) in unseriöse Hände fällt. „Betreiberinnen und Betreiber müssen grundsätzlich diverse Voraussetzungen zum Beispiel personeller und räumlicher Natur erfüllen, um ein Heim betreiben zu dürfen“, teilt die Heimaufsicht des Landkreises Friesland auf Anfrage von „Hooksiel-life“ mit.
Wie berichtet will die Convivo Life GmbH den Betrieb des Hauses am Freesenpad bereits zum 28. Februar an die „Wohnstift Hooksiel Betriebsgesellschaft mbH“ übergeben. Das geht aus einem Schreiben an die Angehörigen der Bewohner hervor. Bei der Wohnstift Hooksiel GmbH handelt es sich offenbar um eine Neugründung. Die Namen der Gesellschafter sind öffentlich nicht bekannt.
Convivo Life sowie auch die vorläufigen Insolvenzverwalter halten sich aktuell mit Auskünften sehr zurück. Nicht einmal Angaben zur Zahl der Mitarbeiter und Bewohner in einzelnen von der Insolvenz betroffenen rund 100 Häuser werden preisgegeben. Nach Medienberichten sollen aber in der Seniorenresidenz Hooksiel noch 43 Mitarbeiter beschäftigt sein. Von den 95 Plätzen in dem Haus seien derzeit lediglich 30 Prozent belegt. Die zu niedrigen Belegungszahlen in der gesamten Gruppe hatte Convivo als einen der Ursachen für die wirtschaftliche Schieflage genannt.
Grund, an der fachlichen Kompetenz der künftigen Betreiber zu zweifeln, gibt es aus Sicht des Landkreises Friesland offenbar nicht. Die Heimaufsicht stehe in Kontakt zu den Beteiligten in Hooksiel und arbeite mit daran, die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicher zu stellen. Die Namen, die hinter der Wohnstift Hooksiel GmbH stecken, nennt der Landkreis nicht. Ein Betreiberwechsel sei der Heimaufsicht mitzuteilen. Dazu müsse ein so genannter „Strukturerhebungsbogen“ ausgefüllt werden, in dem die künftigen Betreiber unter anderem ihre Qualifikation, ihr Konzept samt Wirtschaftlichkeit und ihr Personalausstattung darzulegen haben.
Die Heimaufsicht prüft dann, ob die Anforderungen an den Betrieb eines Heimes erfüllt sind und fertige dazu eine Stellungsnahme an, die samt der Informationen und Nachweise der potenziellen Betreiber an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet werden. „Diese schließt dann den Versorgungsvertrag mit der Betreiberin oder dem Betreiber ab, wenn sie oder er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt“, heißt es von Seiten der Heimaufsicht.
Derzeit ist der Pflegebetrieb in der Seniorenresidenz durch das Insolvenzrecht gesichert. Noch bis März erhalten die Mitarbeiter danach ihre Gehälter.