Wangerland/Hooksiel (11. 2. 2026) – Die Gemeinde Wangerland ist mit der Erhebung der Tourismusbeiträge in Verzug. Aktuell werden die fälligen Beiträge für die vergangenen Jahre eingefordert. Für die „zeitliche Verschiebung“ der Veranlagungen gebe es aber nachvollziehbare Faktoren, beteuert Gemeindekämmerer Arthur Wichmann. er betont insbesondere, dass den Nachforderungen keine „Versäumnisse“ in der Verwaltung oder „ungeklärte Sachverhalte“ zugrunde liegen.

Geld fürs Marketing
Den Tourismusbeitrag, der unter anderem für das Tourismus-Marketing eingesetzt wird, muss jeder im Wangerland zahlen, der direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert. Also Hoteliers und Gastronomen, aber auch zum Beispiel Vermieter oder Handwerksbetriebe. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem jeweiligen wirtschaftlichen Vorteil der unterschiedlichen Branchen.
Während der Corona-Pandemie seien in den Jahren 2020 und 2022 zunächst nur Vorauszahlungen erhoben worden, so die Gemeinde. Für das Jahr 2021 habe man auf Beschluss des Gemeinderates vollständig auf Vorauszahlungen verzichtet, um die Beitragszahler in einer wirtschaftlich schwierigen Phase zu entlasten.
Corona und Personalausfälle
Die dadurch entstandenen Abrechnungen mussten in den Folgejahren zusätzlich bearbeitet werden. Parallel dazu hätten langfristige krankheitsbedingte Personalausfälle sowie die Bindung von Personal durch große gesetzliche Projekte, insbesondere die Umsetzung der Grundsteuerreform, zu weiteren Verzögerungen geführt, erläutert Wichmann. „Da mussten wir Prioritäten setzen.“
Aktuell würden jetzt die Tourismusbeiträge für die Jahre 2022 bis 2024 festgesetzt. „Bei der Festsetzung für 2022 handelt es sich lediglich um die Endabrechnung bereits geleisteter Vorauszahlungen“, so der Kämmerer. Hier seien überwiegend geringe Nachzahlungen oder teilweise auch Erstattungen zu erwarten. „Die Festsetzungen für 2023 und 2024 führen zu regulären Beitragsforderungen. Für den überwiegenden Teil der Betriebe bewegen sich diese im zwei- oder niedrigen dreistelligen Bereich pro Beitragsjahr.“
Insgesamt, so Wichmann, entstehe der Gemeinde Wangerland durch die Verzögerung bei den Veranlagungen kein finanzieller Schaden. „Von einer Verjährung der Forderungen sind wir weit entfernt.“
Fälligkeit erst zum September
Um die wirtschaftliche Situation der Beitragszahler zu berücksichtigen, habe man das Fälligkeitsdatum bewusst auf den 1. September 2026 gelegt. Damit bleibe den Betroffenen ausreichend Zeit, die Einnahmen in der laufenden Saison zu erwirtschaften. Das Angebot der Gemeinde: „Sollte die gleichzeitige Festsetzung mehrerer Jahre im Einzelfall zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, besteht auf Antrag die Möglichkeit einer Ratenzahlung.“
Ziel sei es, den Bearbeitungsstand schrittweise wieder an den regulären Veranlagungsrhythmus heranzuführen, beteuert die Gemeinde. Zur Aufklärung beitragen soll ein Informationsblatt, das die Verwaltung den Bescheiden an die Beitragspflichtigen beilegt.















Kommentare sind deaktiviert.