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Ausschluss von Landratswahl: Sichert setzt auf Gericht

Friesland (5. 8. 2026) – Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (Zetel) will juristisch erzwingen, dass er doch noch als Kandidat zur Landratswahl in Friesland am 13. September zugelassen wird. Um das zu erreichen, habe er eine „einstweilige Anordnung“ gegen den Ausschluss von der Wahl durch den Kreiswahlausschuss beim Verwaltungsgericht Oldenburg beantragt, teilt Sichert mit.

Fehler bei Entscheidung?

Der Kreiswahlausschuss hatte unter anderem auf der Basis von Informationen des Verfassungsschutzes entschieden, Sichert nicht zur Wahl ins Landratsamt und damit einem Beamtenverhältnis auf Zeit zuzulassen, da nicht gewährleistet sei, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehe. Der Verfassungsschutz stuft des AfD-Landesverband Niedersachen, zu dessen führenden Köpfen der Abgeordnete gehört, als „gesichert rechtsextrem“ ein.

In seinem Antrag hat Sichert nach einen Angaben auf 45 Seiten plus Anhängen zahlreiche vermeintliche Verstöße des Wahlausschusses aufgelistet. Unter anderem bemängelt er die fehlende Auseinandersetzung der Ausschussmitglieder mit den Ausschlussgründen. Der Ausschussvorsitzende habe in der Sitzung gesagt, dass die Prüfung der Landesregierung obliege.

Sichert: Demokratiefeindlich

„Die Betonung der Landesregierung als auch des Wahlausschusses, dass die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund für die Landratswahl ausreicht, ist absolut demokratiefeindlich“, so Sichert, der sich als Opfer „politischer Willkür“ sieht. Er habe die einstweilige Anordnung auch eingereicht, um den Schaden zu vermeiden, der durch eine Wiederholung der Wahl entsteht, die dann erforderlich wird, wenn die Wahl im Nachgang als juristisch fehlerhaft bewertet werden sollte.

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