Wangerland/Hooksiel (21. 8. 2026) – Der Hund ist brav. Sehr brav. Aber Vorsicht: Er ist ein Kampfhund, zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch. Und nach der Klassifizierung der Hundesteuer-Gebührensatzung der Gemeinde Wangerland. Und dabei wird es nach eine entsprechenden Empfehlung des Finanzausschusses der Gemeinderates voraussichtlich auch bleiben.
Antrag von Hundehalter
Zum Leidwesen eines Hundehaltes aus Hooksiel. Er hatte den Antrag gestellt, dass die Gemeinde ihre Steuerpraxis ändert. Derzeit müssen Halter von „normalen“ Hunden 60 Euro im Jahr Steuer zahlen. Für einen „Kampfhund“ (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen) werden 288 Euro fällig. Die Gemeinde will damit auch das Halten von potenziell gefährlichen Tieren unattraktiv machen.
Nach Ansicht des Hooksielers sollte der erhöhte Steuersatz nur Hunde treffen, deren Gefährlichkeit durch die zuständige Fachbehörde festgestellt wurde. Sein Hund sei tatsächlich nicht gefährlich und zudem sehe das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden keine generelle Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich mehr vor.
Geltende Regelung zulässig
Gemeindekämmerer Arthur Wichmann wies im Ausschuss darauf hin, dass die bestehende rassebezogene Regelung der Hundesteuersatzung der Gemeinde gleichwohl rechtlich zulässig und auch gerichtlich bestätigt sei. Derzeit würden insgesamt 15 Hunde mit dem erhöhten Steuersatz belegt. Bei elf Hunden beruhe dies ausschließlich auf die Rassezugehörigkeit. Bei vier Hunden sei die Gefährlichkeit behördlich festgestellt worden. Bei einem vollständigen Verzicht auf die rassebezogene Besteuerung wäre nach Berechnung der Verwaltung mit jährlichen Mindererträgen von rund 2500 Euro zu rechnen.
Ausschuss gegen Änderung
Im Ausschuss stieß die Argumentation des Antragstellers durchaus auf Verständnis. Dennoch, so die Position der Gruppe „Gemeinsam fürs Wangerland“ (CDU, Grüne, FDP), lehne man den Antrag ab, weil bestimmte Hunderassen nach allgemeiner Einschätzung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen können. Wer sich für einen solchen Hund entscheide, wisse, dass hiermit eine höhere steuerliche Belastung verbunden ist. Die SPD schloss sich dieser Sichtweise an. Und auch die Wählergemeinschaft Pro Wangerland sprach sich gegen die Änderung aus.









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