Wangerland (13. 10. 2023) – In Hohenkirchen soll ein neues Ferienhaus-Gebiet entstehen – und zwar im Wangermeer. Die Niedersächsische Landesgesellschaft (NLG), die das Areal von der Gemeinde Wangerland erworben hat, hat ihre Pläne für die so genannte Halbinsel in dem künstlich durch Kleiabbau geschaffenen See jetzt im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung des Rates vorgestellt.
Das Gremium empfahl einstimmig, einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet aufzustellen, das Ferienhäuser sowie in einem Teilbereich, in Richtung Ort, auch Dauerwohnungen ermöglicht. Die Halbinsel ist über eine Zufahrt von der Helmstedter Straße aus erreichbar. Im Zentrum liegt ein ehemaliger Bauernhof, dessen Areal vor allem ökologisch von Bedeutung ist. Wie die Projektleiterin der NLG, Susanne Janzen, sagte, sollen unter anderem Nistkästen und Brutsteine für Fledermäuse und Rastvögel angelegt werden. Für die ökologischen Eingriffe in die Biotop-Struktur der Halbinsel seien zudem externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Fünf zwölf Meter breite Grachten
Markantes städtebauliches Merkmal der Ferien- und Dauerwohnsiedlung werden fünf zwölf Meter breite Grachten, die vom Wangermeer aus jedes Grundstück erschließen. Die Grachten sollen mit Holzbohlen eingefasst werden, so dass jeder Bewohner problemlos mit einem Boot an seinem Grundstück festmachen kann.
Wie Torsten Meuer von der Bauverwaltung der Gemeinde sagte, seien die Wasserwege als Privatgrachten geplant. Die Breite sei bewusst gewählt worden, um das Aufreinigen der Wasserwege zu ermöglichen, in denen bei Bedarf auch das Mähboot der Gemeinde eingesetzt werden kann. Das Regenwasser soll auf der Halbinsel an der Oberfläche gereinigt werden, damit es direkt ins Wangermeer abfließen kann.
Ziel ist ein einheitliches Bild
An einer Ringstraße, von der drei Stichwege abgehen, sollen nach den Worten von Suzanne Janßen rund 100 Wohneinheiten entstehen – entweder als Häusergruppen oder als Einzel- bzw. Doppelhäuser. Ziel sei ein einheitliches Bild der Bebauung. Dafür soll für die zweigeschossigen Häuser eine schräge Dachneigung und eine Firsthöhe von maximal 9,5 Meter festgeschrieben werden. Die ehemalige Hofstelle bietet Raum für zentrale Angebote (Café, Lädchen etc.).
Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt in der Bauleitplanung. Im Laufe des weiteren Verfahrens werden die Pläne öffentlich ausgelegt, so dass auch Bürger Anregungen und Bedenken zu dem Projekt vorbringen können