Kreistagsabgeordneter Just klagt gegen die Parkgebühren am Strand

Hooksiel (12. 6. 2023) – Wangerlands Kurdirekter Armin Kanning hatte es kürzlich im Tourismus-Ausschuss schon anklingen lassen. Jetzt ist es offiziell: Der Schortenser Kreistagsabgeordnete Janto Just (Freie Bürger) hält an seiner Klage gegen den indirekten Strandeintritt in Hooksiel fest – obwohl des seit dieser Saison gar keinen Strandeintritt mehr gibt.

Die gemeindeeigene Wangerland Touristik GmbH (WTG) hatte – wie mehrfach berichtet – den Strandeintritt für bestimmte Zonen am Strand abgeschafft, im Gegenzug aber Parkgebühren für die Stellflächen entlang der Bäderstraße bis hin zum Außenhafen eingeführt. Die Parkgebühren – die entsprechenden Automaten stehen seit Ende Mai – sollen die Kosten abdecken, die für Reinigung, Pflege und Sicherheit am Strand und für den Badebetrieb anfallen.

Parkuhr-Außenhafen
Die Wangerland Touristik GmbH will ihre Kosten für den Strandbetrieb über Parkgebühren decken. Der Kreistagsabgeordnete Janto Just bezweifelt, ob das rechtlich zulässig ist – und klagt. Foto: hol

Protest gegen die Neuregelung hatte es bislang vor allem von Urlaubern gegeben, die bislang mit ihrer Gästekarte ohnehin freien Strandeintritt hatten. Einheimische ohne Gästekarte mussten hingegen Strandeintritt zahlen, konnten aber kostenlos parken. Die Parkgebühr beträgt acht Euro für eine Tageskarte, Kurzparker zahlen 60 Cent je halbe Stunde. Die WTG rechnet mit Einnahmen von rund 290 000 Euro im Jahr. Kanning: „Irgendwoher muss das Geld für die Kosten des Strandbetriebes ja herkommen.“

Just ist der Ansicht, „dass Parkgebühren nicht in erster Linie zur Deckung von Strandbewirtschaftungs-Kosten erhoben werden dürfen“. Er bezweifelt, dass es rechtmäßig ist, dass die WTG einfach nur das Finanzierungsmodell ändert, um die Strandkosten und weitere Kosten abzudecken. Ein „übergeordnetes gesellschaftspolitische Ziel“, das die Gebühren rechtfertigen könnte, liege nicht vor. 

Mit einer Klage gegen den seinerzeit flächendeckenden Strandeintritt im Wangerland hatte der Schortenser 2017 vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg gehabt. Danach blieb der Zugang zu unbewirtschafteten Teilen des Strandes kostenfrei, für andere, so genannte „Strandbäder“, wurde Eintritt erhoben.

Mit der Parkgebühr, so argumentiert Just, werde jetzt – unabhängig vom eigentlichen Badebetrieb – selbst der einfache Spaziergang am Strand oder durchs Wattenmeer wieder kostenpflichtig und damit kommerzialisiert. Der Kreistagsabgeordnete nimmt dabei nicht nur die Gemeinde Wangerland ist juristische Visier, sondern auch das Land Niedersachsen als Grundbesitzerin, die die Parkplatzflächen über die Hafengesellschaft NPorts an die WTG verpachtet – und die den Parkgebühren zugestimmt hat.

Der Tipp von Just an alle Strandbesucher: „Bewahren Sie die Parktickets auf – auch für Schillig. Wenn die Klage Erfolg hat, können Sie das Geld zurückverlangen.“

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